Angesichts der Proteste französischer Gymnasiasten und der Ausschreitungen an mehreren Schulen beschleunigt die Regierung ihr umstrittenes Gesetzesprojekt «casseurs-payeurs» – sinngemäss: Krawallmacher sollen zahlen. Am 27. Oktober soll der Senat darüber beraten. Die politische Botschaft ist einfach. Juristisch ist das Vorhaben erheblich komplizierter.
Bis zu 10 000 Euro Haftung
Der Gesetzentwurf führt eine neue Form der solidarischen zivilrechtlichen Haftung ein. Wer wissentlich einer Gruppe angehört, die Gewalttaten oder Sachbeschädigungen vorbereitet, könnte künftig für Schäden anderer Gruppenmitglieder mithaften – bis zu 10 000 Euro pro Person.
Für die gegenwärtigen Schülerproteste wichtiger ist eine zweite Regelung. Wer nach einer polizeilichen Aufforderung zur Auflösung freiwillig in einer Menschenansammlung verbleibt, obwohl er weiss, dass dort Gewalt, Diebstähle oder Sachbeschädigungen begangen werden, könnte ebenfalls zur Kasse gebeten werden.
Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Schüler allein deshalb zahlen müsste, weil während einer Demonstration eine Mülltonne brennt. Die Behörden müssten nachweisen, dass er trotz Auflösungsaufforderung bewusst geblieben ist, von den Ausschreitungen wusste und die geltend gemachten Schäden zeitlich und räumlich mit der betreffenden Versammlung zusammenhängen.
Der Conseil d’État zieht Grenzen
Gerade diese Voraussetzungen zeigen die juristische Schwierigkeit. Im französischen Zivilrecht setzt Haftung grundsätzlich eine hinreichende Verbindung zwischen eigenem Fehlverhalten und Schaden voraus. Das neue Modell soll dagegen Personen erfassen, die den konkreten Schaden möglicherweise gar nicht selbst verursacht haben.
Der Conseil d’État hat das Vorhaben in seinem Gutachten vom 3. September dennoch nicht grundsätzlich beanstandet. Er verlangte jedoch erhebliche Sicherungen. Insbesondere reicht die blosse Anwesenheit nicht. Bei einer Menschenansammlung muss der Betroffene von den Gewalttaten wissen und sich nach einer klaren Auflösungsaufforderung bewusst zum Bleiben entscheiden.
Damit dürfte die Beweisführung zum Kernproblem werden. Videoaufnahmen, Polizeikameras oder Bilder aus sozialen Netzwerken können belegen, dass sich ein Jugendlicher an einem bestimmten Ort befand. Schwieriger ist der Nachweis, was er wusste und weshalb er dort blieb.
Wenn Minderjährige beteiligt sind
Politisch besonders heikel ist die Frage der Minderjährigen. Schon heute haften Eltern in Frankreich grundsätzlich für Schäden ihrer minderjährigen Kinder, sofern sie die elterliche Sorge ausüben.
Der Entwurf geht beim Einzug gerichtlich festgestellter Forderungen weiter. Nach einer rechtskräftigen Verurteilung könnten unter bestimmten Voraussetzungen Familien- und Wohnbeihilfen zur Begleichung von Schadenersatz herangezogen werden. Das wäre jedoch kein automatischer Abzug nach einer Festnahme. Voraussetzung wäre zunächst eine endgültige gerichtliche Entscheidung.
Bemerkenswert ist zudem, dass der Staat bereits nach geltendem Recht für bestimmte Schäden gewalttätiger Menschenansammlungen haftet und anschliessend gegen die Verursacher Rückgriff nehmen kann. Der Conseil d’État weist jedoch auf erhebliche Defizite bei der praktischen Nutzung bestehender Instrumente hin.
Das Gesetz ist daher weniger eine simple Regel «Wer dabei ist, zahlt» als der Versuch, die zivilrechtliche Verantwortung bei kollektiver Gewalt auszuweiten. Ob daraus ein wirksames Instrument entsteht, wird weniger vom politischen Schlagwort als von Identifizierung, Beweisführung und gerichtlicher Praxis abhängen. Zudem ist der Text noch nicht verabschiedet und kann im parlamentarischen Verfahren verändert werden.
Christine Macha