Paris – 07.09.2026: Die französische Nationalversammlung hat am Montag mit der Beratung eines umfassenden Gesetzentwurfs gegen sexistische und sexuelle Gewalt begonnen. Zunächst befasst sich eine Sonderkommission mit der parteiübergreifenden Vorlage der sozialistischen Abgeordneten Céline Thiébault-Martinez. Die Debatte im Plenum ist nach derzeitigem Stand für Anfang Oktober vorgesehen. Begleitet wird das parlamentarische Verfahren von Kundgebungen der Frauenrechts- und Kinderschutzverbände vor französischen Gerichten.
Der Entwurf war am 2. Dezember 2025 eingebracht und nach einer Stellungnahme des Staatsrats im Sommer überarbeitet worden. Nach Angaben der Agence France-Presse umfasst die aktuelle Fassung 69 Artikel. Sie soll die staatliche Reaktion neu ordnen: von Prävention und früher Erkennung über Ermittlungen und Strafverfahren bis zur medizinischen, sozialen und beruflichen Unterstützung der Betroffenen.
Ein Schwerpunkt liegt auf Polizei und Justiz. Vorgesehen sind spezialisierte Einheiten bei der Kriminalpolizei, verpflichtende Fortbildungen für Polizisten und Gendarmen sowie Mindeststandards für Ermittlungen. Diese sollen verhindern, dass Verfahren ohne hinreichende Prüfung eingestellt werden. Der ursprüngliche Parlamentsentwurf sieht außerdem spezialisierte Gerichte und Richter vor. Sie sollen Strafverfahren, Schutzanordnungen und bestimmte familienrechtliche Folgen besser aufeinander abstimmen.
Weitere Kapitel betreffen die Arbeitswelt, das Gesundheitswesen, Schulen und den digitalen Raum. Unternehmen sollen Verfahren zur Meldung und Bearbeitung von Gewaltfällen einführen sowie Beschäftigte und betriebliche Ansprechpartner schulen. Für Betroffene sind eine vollständige Kostenübernahme medizinischer Leistungen ohne Vorauszahlung und spezialisierte Anlaufstellen in jedem Département vorgesehen. Auch die Verbreitung sexueller Bilder und Videos ohne wirksame Einwilligung soll schärfer verfolgt werden.
Zusätzlichen politischen Druck erzeugte der Tod der elfjährigen Lyhanna im Département Gers. Das Mädchen wurde Anfang Juni tot aufgefunden. Anschließend wurden erhebliche institutionelle Versäumnisse beim Umgang mit früheren Hinweisen öffentlich diskutiert. Der mutmaßliche Täter war laut AFP bereits wegen sexueller Gewalt gegen Minderjährige angezeigt worden. Seit Juni demonstrieren Verbände regelmäßig vor Gerichten in mehreren Städten.
Die Vorlage beruht auf 140 Empfehlungen einer 2024 gegründeten Koalition feministischer Organisationen und Kinderschutzverbände. Mehr als 30 Anhörungen und rund 20 Arbeitssitzungen flossen in die parlamentarische Fassung ein. Ihr Ansatz reicht damit über einzelne Verschärfungen des Strafrechts hinaus und schließt die Ausstattung von Polizei, Justiz, Gesundheitswesen und sozialen Diensten ein.
Offen ist vor allem die Finanzierung. Frauenministerin Aurore Bergé sagte laut AFP, die veranschlagten drei Milliarden Euro jährlich dürften kein Hindernis sein. Sie strebt eine Verabschiedung noch vor dem Ende der laufenden Wahlperiode an. In einer schriftlichen Anfrage an die Regierung war der jährliche Bedarf zuvor auf 2,6 Milliarden Euro beziffert worden. Verbindliche Haushaltsmittel legt der Gesetzentwurf selbst nicht fest.
Quellen
- Franceinfo
- Agence France-Presse
- Nationalversammlung Frankreichs
- Schriftliche Anfrage an die französische Regierung
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).