Politik & Gesellschaft

Frankreichs Parlament stimmt über umfassenden Schutz vor sexueller Gewalt ab

Die französische Nationalversammlung entscheidet am 13. Oktober über ein weitreichendes Gesetzespaket. Geplant sind spezialisierte Justizstrukturen, zentrale Anlaufstellen für Betroffene und schärfere Regeln gegen digitale Übergriffe.

Paris – 13.10.2026: Die französische Nationalversammlung stimmt an diesem Dienstag über ein Gesetz ab, das den staatlichen Umgang mit sexistischer, sexueller und innerfamiliärer Gewalt grundlegend verändern soll. Der Entwurf verspricht eine umfassende Antwort: Er reicht von Prävention und Strafverfolgung bis zur medizinischen, psychologischen und rechtlichen Betreuung der Betroffenen.

Die Dimension des Problems lässt sich in Zahlen fassen, nicht aber das Leid der Einzelnen: Polizei und Gendarmerie registrierten 2025 landesweit 132.349 Opfer sexueller Gewalt, acht Prozent mehr als im Vorjahr. 76.200 Betroffene waren minderjährig. Nach Angaben des Innenministeriums waren 85 Prozent der erfassten Opfer weiblich. Die Statistik bildet lediglich die angezeigten und behördlich registrierten Fälle ab.

Eingebracht wurde das Vorhaben am 11. August von der sozialistischen Abgeordneten Céline Thiébault-Martinez und weiteren Abgeordneten. Am 25. September beschleunigte die Regierung das parlamentarische Verfahren. Der Text berührt zahlreiche staatliche und gesellschaftliche Bereiche: Justiz, Schulen, Arbeitswelt, Gesundheitsversorgung, digitale Plattformen sowie den Schutz von Kindern und anderen besonders gefährdeten Menschen.

Vorgesehen sind spezialisierte Strafgerichte sowie eigens geschulte Richterinnen, Richter und Staatsanwälte. Zunächst sollen entsprechende Funktionen bei den Staatsanwaltschaften von 55 großen Gerichten geschaffen und bis 2030 schrittweise ausgeweitet werden. Eine unabhängige Behörde soll außerdem die Wirksamkeit staatlicher Maßnahmen prüfen und jährlich Daten und Empfehlungen veröffentlichen. Damit erhielte die bislang auf mehrere Institutionen verteilte Gewaltprävention eine zusätzliche Kontrollinstanz.

Für Betroffene dürften vor allem die praktischen Zugänge zur Hilfe entscheidend sein. In jedem Département sollen interdisziplinäre Anlaufstellen entstehen, die medizinische, psychologische und rechtliche Unterstützung bündeln. Behandlungskosten nach sexueller Gewalt sollen ohne zusätzliche Honorare übernommen werden. Geplant ist zudem ein besonderer Arbeitsurlaub für Menschen, die sexistische oder sexuelle Gewalt erfahren haben. Die Regelung soll verhindern, dass notwendige Behördengänge, Untersuchungen oder Beratungen unmittelbar zulasten der beruflichen Stellung gehen.

Ein eigener Teil des Entwurfs betrifft digitale Übergriffe. Die nicht einvernehmliche Verbreitung intimer Bilder und Videos, sexualisierte Deepfakes und unerwünscht zugesandte sexuelle Bildinhalte sollen rechtlich eindeutiger erfasst und konsequenter verfolgt werden. Für Minderjährige enthält das Paket zusätzliche Schutzbestimmungen, darunter regelmäßige Präventionsangebote und veränderte gerichtliche Zuständigkeiten am Wohnort des betroffenen Kindes.

Mehrere Kernartikel, darunter die spezialisierten Justizstrukturen und die unabhängige Behörde, wurden während der Beratungen bereits gebilligt. Über das gesamte Paket entscheidet nun die Nationalversammlung. Auch bei einer Annahme wäre das Gesetzgebungsverfahren nicht beendet: Anschließend müsste der Senat den Text beraten.

Quellen

  • Französisches Innenministerium
  • Französische Nationalversammlung
  • Bericht der Sonderkommission der Nationalversammlung

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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