Paris – 03.10.2026: Fünf Personen sind in Frankreich wegen des Verdachts angeklagt worden, unter dem Deckmantel humanitärer Hilfe Geld für die Hamas gesammelt und weitergeleitet zu haben. Das teilte die nationale Anti-Terror-Staatsanwaltschaft in Paris mit. Die Beschuldigten weisen die Vorwürfe zurück. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden die fünf Verdächtigen am Dienstag von Ermittlern der Generaldirektion für Innere Sicherheit festgenommen und anschließend vernommen. Am Freitag eröffnete die Justiz ein gerichtliches Ermittlungsverfahren. Damit übernimmt ein Ermittlungsrichter den Fall und prüft sowohl belastende als auch entlastende Umstände. Eine solche Anklage ist nach französischem Recht keine Feststellung der Schuld.
Gegen die Beschuldigten wird wegen der mutmaßlichen Finanzierung einer terroristischen Vereinigung, des gemeinschaftlichen Missbrauchs anvertrauter Gelder und der Geldwäsche im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung ermittelt. Über zwei humanitäre Vereine sollen Gelder an eine weitere Person geflossen sein, die nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Spenden für die Hamas sammelte. Zur Höhe der mutmaßlich betroffenen Beträge und zu den untersuchten Zahlungswegen machte die Behörde keine Angaben.
Drei Beschuldigte wurden unter richterliche Aufsicht gestellt. Diese Maßnahme kann je nach Entscheidung des Gerichts Meldepflichten, Kontaktverbote oder Reisebeschränkungen einschließen. Welche Auflagen im konkreten Fall gelten, wurde nicht veröffentlicht. Für die beiden Vorsitzenden der betroffenen Vereine beantragte die Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft.
Einer der Vorsitzenden kam vorläufig in Haft, nachdem er eine vertagte kontradiktorische Haftprüfung beantragt hatte. Dabei erhalten Verteidigung und Staatsanwaltschaft Gelegenheit, ihre Positionen zur Untersuchungshaft vorzutragen. Der zweite Vereinsvorsitzende wurde unter richterliche Aufsicht gestellt.
Die Verteidigerin eines Vorsitzenden erklärte, ihr Mandant habe ausschließlich an Spendensammlungen für humanitäre Zwecke mitgewirkt. Weitere Verteidiger äußerten sich zunächst nicht. Auch die Namen und Standorte der betroffenen Vereine nannte die Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung nicht.
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine am 21. April eingeleitete Voruntersuchung. Sie betraf den Verdacht der Terrorismusfinanzierung sowie der Bildung einer terroristischen Vereinigung mit dem Ziel, Straftaten gegen Personen zu begehen. Geführt wurden die Ermittlungen vom französischen Inlandsnachrichtendienst.
Der Fall berührt einen sensiblen Bereich: Hilfsorganisationen sammeln in Frankreich Spenden für die Zivilbevölkerung im Gazastreifen, die auf Lebensmittel, medizinische Versorgung und andere Unterstützung angewiesen ist. Die Ermittlungen richten sich nach den bislang veröffentlichten Angaben gegen konkrete Verantwortliche und mutmaßliche Geldflüsse, nicht gegen humanitäre Hilfe für Gaza als solche. Ob die Anschuldigungen für eine spätere Verurteilung ausreichen, muss das weitere Verfahren klären.
Quellen
- Franceinfo
- Parquet national antiterroriste
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).