Lyon – 24.09.2026: Im Verfahren um den Tod des 23-jährigen Quentin Deranque hat die Justiz in Lyon fünf weitere Menschen angeklagt. Sie stehen im Verdacht, an einer kriminellen Vereinigung beteiligt gewesen zu sein. Vorausgegangen waren acht Festnahmen am Dienstag, 22. September. Für drei der fünf Beschuldigten beantragte die Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft; darüber entscheidet ein Haftrichter.
Die Festgenommenen waren zunächst in Polizeigewahrsam vernommen worden. Fünf von ihnen wurden anschließend den Untersuchungsrichtern am Tribunal judiciaire de Lyon vorgeführt. Bei den übrigen drei Personen führte der Gewahrsam nach den bisher veröffentlichten Angaben nicht zu einer Anklage. Weshalb sie freikamen und welche Rolle ihnen die Ermittler zuvor zugeschrieben hatten, teilte die Staatsanwaltschaft zunächst nicht mit.
Deranque war im Februar am Rande einer Veranstaltung an der Sciences Po Lyon in eine gewaltsame Auseinandersetzung geraten. Der junge Mann, der der rechtsextremen Szene zugerechnet wurde, erlitt schwere Verletzungen und starb später. Die Ermittlungen werden unter anderem wegen vorsätzlicher Tötung, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und schwerer Körperverletzung geführt.
Die jetzigen Anklagen bedeuten nicht, dass den fünf Beschuldigten eine unmittelbare Beteiligung an den tödlichen Schlägen vorgeworfen wird. Der französische Straftatbestand der association de malfaiteurs erfasst die Beteiligung an einer Gruppe, die sich zur Vorbereitung von Straftaten zusammengeschlossen haben soll. Welche konkreten Handlungen die Justiz den einzelnen Beschuldigten zurechnet, wurde bislang nicht öffentlich erläutert.
Schon vor der jüngsten Festnahmewelle waren neun Menschen in dem Verfahren angeklagt worden. Drei Untersuchungsrichter sollen die Abläufe der Konfrontation, mögliche Absprachen und die jeweiligen Rollen der Beteiligten rekonstruieren. Dafür werten die Ermittler unter anderem Zeugenaussagen, digitale Spuren und vorhandenes Bildmaterial aus. Das Verfahren befindet sich weiterhin in der Untersuchungsphase; eine Anklage ist noch kein Schuldspruch.
Der Tod Deranques hatte über Lyon hinaus politische Reaktionen ausgelöst, weil an der Auseinandersetzung Personen aus gegensätzlichen politischen Lagern beteiligt gewesen sein sollen. Für die strafrechtliche Bewertung sind solche Zuordnungen jedoch nicht ausschlaggebend. Maßgeblich ist, welche Handlungen, Kenntnisse oder Absprachen sich den einzelnen Beschuldigten nachweisen lassen.
Zu Alter, Herkunft und persönlichem Umfeld der fünf neu Angeklagten machte die Staatsanwaltschaft zunächst keine Angaben. Ebenso blieb offen, warum sie nur für drei von ihnen Untersuchungshaft beantragte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für sämtliche Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
Quellen
- Franceinfo
- RTL
- Le Progrès
- TV5MONDE
- Le Parisien
- Le Monde
- TF1 Info
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).