Wirtschaft

Gasrichtwert steigt, Vielfahrer erhalten neue Hilfe

Zum 1. Oktober 2026 steigt der französische Gasrichtwert um 6,3 Prozent. Zugleich beginnt eine neue Kraftstoffhilfe für Berufstätige mit langen Fahrwegen, während die Belastungsgrenze bei Gesundheitskosten wächst.

Paris – 30.09.2026: Für zahlreiche Haushalte in Frankreich wird Erdgas im Oktober teurer. Der von der französischen Energieregulierungsbehörde veröffentlichte Richtwert steigt zum 1. Oktober um 6,3 Prozent einschließlich Steuern. Der durchschnittliche Wert liegt dann bei 182,88 Euro je Megawattstunde, nach 172,05 Euro im September. Betroffen sind vor allem Haushalte mit Verträgen, deren Preis an diesen Orientierungswert gekoppelt ist. Für sie rechnet die Behörde im Oktober mit durchschnittlich 5,28 Euro Mehrkosten.

Der Richtwert ist kein unmittelbar buchbarer Tarif, sondern eine Vergleichsgröße für Angebote der Versorger. Seit dem Ende der regulierten Gaspreise im Juli 2023 veröffentlicht die Commission de régulation de l'énergie den Wert monatlich. Die Behörde führt den Anstieg im Oktober auf höhere Großhandelspreise im August zurück. Bei Festpreisverträgen wirkt sich die aktuelle Entwicklung zunächst nicht aus.

Zugleich legt die Regierung für Berufstätige mit langen Fahrwegen eine neue Kraftstoffhilfe auf. Für die Monate Oktober bis Dezember beträgt die Pauschale 100 Euro. Nach Berechnungen der Regierung entspricht dies, gemessen am zugrunde gelegten Durchschnittsverbrauch des Dreimonatszeitraums, einer Entlastung von 40 Cent je Liter.

Wer die Hilfe bereits 2026 erhalten hat, soll die neue Zahlung automatisch bekommen. Berechtigt sind unter anderem Beschäftigte und Selbstständige mit steuerlichem Wohnsitz in Frankreich, die ihr privates Fahrzeug beruflich nutzen und mehr als 15 Kilometer je Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zurücklegen oder jährlich mehr als 8.000 Kilometer fahren. Für neue Anträge gelten zusätzlich Einkommensgrenzen. Elektro- und Wasserstofffahrzeuge sind von dem Programm ausgeschlossen.

Am 30. September endet außerdem die verlängerte Antragsfrist für die frühere Kraftstoffhilfe, die den Zeitraum von April bis September abdeckt. Auch diese Pauschale beträgt 100 Euro. Nach Angaben der Regierung haben sie bereits 1,4 Millionen Menschen beantragt. Hilfen für Landwirtschaft, Fischerei und Bauwirtschaft werden nach eigenen Bedingungen und Fördersätzen fortgeführt.

Bei den Gesundheitsausgaben steigt zum 1. Oktober die jährliche Obergrenze für Selbstbeteiligungen und pauschale Zuzahlungen von 100 auf 140 Euro je versicherter Person. Minderjährige, Schwangere und Menschen mit ergänzender solidarischer Krankenversicherung bleiben davon ausgenommen. Die Belastungen fallen insbesondere bei Arzneimitteln, medizinischen Transporten und bestimmten Behandlungen an.

Bereits seit dem 1. September gelten neue Regeln für Biosimilars und hybride Arzneimittel. Wer einen möglichen Austausch ohne medizinische Begründung ablehnt, muss in der Apotheke zunächst den Gesamtpreis bezahlen. Die spätere Erstattung kann sich am Preis des günstigeren Ersatzpräparats orientieren. Ein ärztlich dokumentierter Ausschluss der Substitution bleibt möglich.

Quellen

  • Franceinfo: Änderungen zum 1. Oktober 2026
  • Französische Regierung: Änderungen im Oktober 2026
  • Commission de régulation de l'énergie: Gasrichtwert für Oktober 2026
  • Französische Regierung: Kraftstoffhilfen 2026
  • Service-Public.fr: Arzneimittelerstattung

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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