Paris – 16.09.2026: Das Pariser Berufungsgericht befasst sich am Donnerstag, 17. September, mit einem Einspruch von Gérard Depardieu. Der 77-jährige Schauspieler wendet sich gegen die Entscheidung, ihn wegen des Verdachts auf Vergewaltigungen vor die zuständige Strafkammer zu stellen. Die Anhörung vor der Ermittlungsbeschwerdekammer findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Ausgangspunkt ist die Entscheidung einer Untersuchungsrichterin vom 28. August 2025. Sie hatte nach mehrjährigen Ermittlungen angeordnet, Depardieu vor Gericht zu stellen. Das Verfahren geht auf Vorwürfe der Schauspielerin Charlotte Arnould zurück. Sie hatte 2018 Anzeige erstattet und erklärt, Depardieu habe sie am 7. und 13. August 2018 in seiner Pariser Wohnung vergewaltigt. Der Schauspieler bestreitet die Vorwürfe.
Depardieus Verteidigung will mit dem Rechtsmittel erreichen, dass die Überweisungsentscheidung aufgehoben und kein Strafprozess eröffnet wird. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragt dagegen nach Angaben aus dem Umfeld des Verfahrens, die Entscheidung der Untersuchungsrichterin zu bestätigen. Die Berufungskammer prüft dabei nicht abschließend Schuld oder Unschuld. Sie entscheidet, ob die bisherigen Ermittlungsergebnisse eine Verhandlung vor dem Strafgericht rechtfertigen.
Weil die Sitzung nicht öffentlich ist, bleiben die Argumente der Beteiligten sowie persönliche Angaben aus der Ermittlungsakte zunächst dem Gericht vorbehalten. Arnould ist in dem Verfahren als Zivilklägerin vertreten. Nach französischem Recht kann eine solche Anhörung zu einer Bestätigung, Änderung oder Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führen. Wann die Berufungskammer ihren Beschluss verkündet, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor.
Der Fall hat einen langen juristischen Vorlauf. Die Pariser Staatsanwaltschaft hatte bereits im Sommer 2024 beantragt, Depardieu vor Gericht zu stellen. Danach prüfte die Untersuchungsrichterin die Akten und verfügte im August 2025 die Überweisung. Depardieu legte dagegen Berufung ein; die Verhandlung am 17. September ist die Folge dieses Einspruchs.
Das Verfahren um Charlotte Arnould ist von einem anderen Strafverfahren gegen Depardieu zu unterscheiden. Im Mai 2025 verurteilte ihn ein Pariser Gericht wegen sexueller Übergriffe auf zwei Frauen während der Dreharbeiten zum Film "Les Volets verts" im Jahr 2021 zu einer Bewährungsstrafe. Dieses Urteil betraf andere Vorwürfe und andere Beteiligte.
Für einen möglichen Prozess im Fall Arnould ist bislang kein Termin bekannt. Zunächst befindet die Berufungskammer darüber, ob die Anordnung vom 28. August 2025 Bestand hat. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für Depardieu die Unschuldsvermutung.
Quellen
- Franceinfo
- Agence France-Presse via Boursorama
- Association de la Presse Judiciaire
- Le Monde
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).