Politik & Gesellschaft

Gericht annulliert Kommunalwahl in Vénissieux

Das Verwaltungsgericht Lyon hat die Kommunalwahl in Vénissieux annulliert. Unzutreffende Wohnsitzangaben auf einer konkurrierenden Liste könnten angesichts des Vorsprungs von nur 25 Stimmen das Ergebnis beeinflusst haben.

Vénissieux – 29.09.2026: Das Verwaltungsgericht Lyon hat die Kommunalwahl in Vénissieux vom 22. März annulliert. Idir Boumertit von La France insoumise hatte die langjährige kommunistische Bürgermeisterin Michèle Picard mit lediglich 25 Stimmen Vorsprung besiegt. Nach Auffassung des Gerichts konnten Unregelmäßigkeiten auf einer konkurrierenden Liste den Ausgang der äußerst knappen Abstimmung beeinflusst haben.

Betroffen ist die gemeinsame Liste des Rassemblement National und der Union der Rechten für die Republik, der Partei von Éric Ciotti. Ihr Spitzenkandidat Quentin Taïeb und mehrere Mitbewerber sollen unzutreffende Angaben zu ihren Wohnsitzen gemacht haben. Solche Angaben sind für die Zulassung einer Kandidatenliste relevant, weil die Bewerber die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wählbarkeit in der jeweiligen Gemeinde erfüllen müssen.

Die beanstandete Liste trat im zweiten Wahlgang an und erhielt 1.361 Stimmen, was 11,55 Prozent der abgegebenen Stimmen entsprach. Das Gericht bewertete die Verstöße nicht allein nach der Zahl der betroffenen Kandidaten. Maßgeblich war, ob sie die Ordnungsmäßigkeit der gesamten Wahl beeinträchtigen konnten. Bei einem Abstand von nur 25 Stimmen zwischen den beiden führenden Listen sahen die Richter diese Schwelle als überschritten an.

Boumertits Liste kam im zweiten Wahlgang auf 4.020 Stimmen oder 34,11 Prozent. Für Picards Liste stimmten 3.995 Wähler, entsprechend 33,90 Prozent. Vénissieux, eine Industriestadt im Südosten der Metropole Lyon, galt über Jahrzehnte als kommunistische Hochburg. Boumertits Erfolg bedeutete daher einen bemerkenswerten Machtwechsel innerhalb des linken Lagers.

Die Annullierung beruht nach den vorliegenden Angaben nicht auf einem festgestellten Verstoß von Boumertits eigener Liste. Das französische Wahlrecht erlaubt jedoch die Aufhebung eines gesamten Wahlergebnisses, wenn Unregelmäßigkeiten bei einer anderen Liste angesichts eines knappen Resultats den Wahlausgang beeinflusst haben könnten.

Vor dem Urteil hatte die öffentliche Berichterstatterin am Verwaltungsgericht bereits empfohlen, das Ergebnis aufzuheben. Ihre Stellungnahme ist für die Richter nicht bindend, skizzierte aber die juristische Bewertung des Falls. Auch die Kommunalwahl im nahe gelegenen Vaulx-en-Velin war Gegenstand eines gesonderten Verfahrens wegen möglicher Unregelmäßigkeiten.

Mit dem Urteil verliert das Ergebnis vom 22. März seine Rechtswirkung. In Vénissieux wird damit eine neue Kommunalwahl erforderlich. Die Parteien müssen ihre Listen erneut aufstellen; anschließend entscheiden die Wähler abermals über die Zusammensetzung des Gemeinderats. Wann die Abstimmung stattfinden wird, ging aus der Mitteilung zunächst nicht hervor.

Quellen

  • Franceinfo
  • Verwaltungsgericht Lyon
  • Le Monde
  • Expressions Vénissieux

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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