Politik & Gesellschaft

Gericht erklärt Kommunalwahl in Évreux für ungültig

Ein Umschlag mit rund 100 Stimmzetteln war bei der Auszählung zeitweise außer Sicht. Weil dies die Sitzverteilung beeinflusst haben könnte, annullierte das Verwaltungsgericht Rouen die Wahl.

Évreux – 08.10.2026: Das Verwaltungsgericht Rouen hat die Kommunalwahl in Évreux im Département Eure für ungültig erklärt. Nach Auffassung der Richter lässt sich der Wählerwille wegen eines schwerwiegenden Vorfalls bei der Auszählung nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen. Betroffen ist die Wahl vom März 2026.

Auslöser des Verfahrens war ein Umschlag mit etwa 100 Stimmzetteln. Während der Auszählung wurde er für eine nicht näher bestimmte Zeit aus dem Sichtbereich der Mitglieder eines Wahllokals und der anwesenden Wähler gebracht. Das Gericht sah darin keinen Nachweis für eine gezielte Manipulation. Der nicht lückenlos kontrollierbare Umgang mit den Stimmen habe jedoch eine erhebliche Unsicherheit über das Ergebnis geschaffen.

Die Richter untersuchten deshalb, ob die fraglichen Stimmen rechnerisch Einfluss auf die Zusammensetzung des Stadtrats gehabt haben könnten. In mehreren Varianten zogen sie jeweils 100 Stimmen von den Ergebnissen der vier Listen im zweiten Wahlgang ab. In zwei dieser Berechnungen wären die letzten beiden Mandate nach dem Verfahren der höchsten Durchschnittszahl anders vergeben worden.

Für die Entscheidung war somit nicht ausschlaggebend, welcher Liste die Stimmzettel möglicherweise zuzurechnen waren. Maßgeblich war vielmehr, dass die ordnungsgemäße Kontrolle der Auszählung zeitweise nicht gewährleistet war. Da schon eine begrenzte Zahl ungeklärter Stimmen die Vergabe einzelner Sitze verändern konnte, erklärte das Gericht den gesamten Wahlgang für ungültig.

Das Urteil vom 8. Oktober 2026 beendet das Wahlprüfungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht zunächst, ohne Wahlbetrug festzustellen. Die Entscheidung stützt sich allein auf die fehlende Gewissheit über den Ablauf der Auszählung und deren mögliche Folgen für die Mandatsverteilung. Damit verlieren die Wahlvorgänge, aus denen der derzeitige Stadtrat hervorging, ihre rechtliche Grundlage.

Bei französischen Kommunalwahlen werden die Sitze über Listen vergeben. Die siegreiche Liste erhält eine Mehrheitsprämie; die verbleibenden Mandate werden unter den Listen nach dem Verhältniswahlrecht verteilt, sofern sie die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllen. Dadurch können vergleichsweise geringe Verschiebungen bei einem knappen Ergebnis die Vergabe der letzten Sitze beeinflussen.

Die vollständige Annullierung ist deshalb weiter reichend als eine Korrektur einzelner Stimmen oder Mandate. Sie betrifft das Wahlergebnis als Ganzes. Welche weiteren rechtlichen und organisatorischen Schritte folgen, richtet sich nach dem französischen Wahlrecht und einem möglichen Rechtsmittel gegen das Urteil. Fest steht nach der Entscheidung des Gerichts, dass die zeitweise unbeaufsichtigte Aufbewahrung der rund 100 Stimmzettel genügte, um die Verlässlichkeit der Wahl insgesamt infrage zu stellen.

Quellen

  • Verwaltungsgericht Rouen: Annullierung der Kommunalwahl in Évreux
  • Franceinfo: Verwaltungsgericht Rouen annulliert Kommunalwahl in Évreux

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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