Metz – 11.09.2026: Die Stadt Metz darf die geplanten Großbildschirme für den Besuch von Papst Leo XIV. vorerst mit kommunalem Geld finanzieren. Das Verwaltungsgericht Straßburg lehnte es ab, die dafür vorgesehenen Ausgaben in Höhe von 250.000 Euro im Eilverfahren zu stoppen. Die Entscheidung fällt gut zwei Wochen vor der Ankunft des Papstes am 28. September.
Den Eilantrag hatten die Union der laizistischen Familien der Moselle und der Verein Les Profanes gestellt. Beide Organisationen wenden sich nach eigenen Angaben weder gegen den Besuch des Papstes noch gegen die Messe. Sie beanstanden vielmehr, dass die Kommune technische Anlagen bezahlt, über die Besucher eine religiöse Feier verfolgen können.
Nach den Plänen der Stadt sollen die Großbildschirme in mehreren öffentlichen Bereichen aufgestellt werden. Dort können Menschen einzelne Stationen des Besuchs verfolgen, wenn sie keinen Zugang zur Kathedrale Saint-Étienne erhalten. Metz rechnet mit zahlreichen Gästen und Pilgern. Die Teilnahme an den öffentlichen Veranstaltungen soll kostenlos sein.
Der Eilrichter sah keinen ausreichenden Grund, die kommunale Entscheidung vorläufig außer Kraft zu setzen. Nach Angaben von Franceinfo berücksichtigte das Gericht den erwarteten Besucherandrang und den organisatorischen Aufwand für ein Ereignis von internationaler Bedeutung. Die Entscheidung betrifft allein den vorläufigen Rechtsschutz. Ob die Ausgaben insgesamt rechtmäßig sind, kann weiterhin in einem Hauptsacheverfahren geprüft werden.
Der Streit berührt eine rechtliche Besonderheit der Region. Im Département Moselle gilt wie im Elsass weiterhin ein lokales Religionsrecht. Das französische Gesetz von 1905 zur Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften findet dort nicht in derselben Form Anwendung wie im übrigen Frankreich. Kommunale Ausgaben im Zusammenhang mit religiösen Veranstaltungen bleiben dennoch gerichtlich überprüfbar, insbesondere wenn um ihren öffentlichen Zweck gestritten wird.
Metz hatte die Mittel im Rahmen der Vorbereitungen auf den Besuch eingeplant. Die umstrittene Summe betrifft nach den veröffentlichten Angaben vor allem die technische Ausstattung der öffentlich zugänglichen Bereiche. Bürgermeister François Grosdidier bezeichnete die Reise des Papstes als außergewöhnliches Ereignis für die Stadt und verwies auf die damit verbundenen organisatorischen Anforderungen.
Leo XIV. soll am 28. September nach Metz kommen. Vorgesehen sind eine Begegnung mit Vertretern verschiedener Religionen, eine Fahrt im Papamobil durch die Innenstadt und eine Messe in der Kathedrale Saint-Étienne. Seine Frankreichreise umfasst nach dem angekündigten Programm außerdem Stationen in Paris, Saint-Denis und Lourdes. Der französische Staat hat den Besuch per Dekret als Großereignis eingestuft.
Quellen
- Franceinfo
- Präfektur Moselle
- Stadt Metz
- Légifrance
- Le Parisien und Agence France-Presse
- Verwaltungsgericht Straßburg
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).