Palaiseau – 28.09.2026: Der französische Videokünstler und Komiker Greg Guillotin ist am Montag in Palaiseau im Département Essonne in Polizeigewahrsam genommen worden. Die Staatsanwaltschaft von Évry bestätigte die Maßnahme gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Guillotin wird in einem Ermittlungsverfahren befragt, das nach einer Anzeige seiner früheren Partnerin wegen mutmaßlicher Gewalt in der Beziehung und psychischer Belästigung eingeleitet wurde.
Die Anzeige war am 17. Juni bei der Staatsanwaltschaft in Évry eingereicht worden. Die frühere Partnerin wirft Guillotin vor, sie während ihrer Beziehung von 2019 bis 2026 wiederholt körperlich und psychisch misshandelt zu haben. Ihre Aussagen werden nun von den Ermittlungsbehörden geprüft; gerichtlich festgestellt sind die Vorwürfe bislang nicht.
Mit den Ermittlungen ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Gendarmerie im Département Essonne betraut. Guillotin wird in Palaiseau vernommen. Sein Anwalt Tom Michel erklärte, die Befragung sei bereits seit Wochen vorgesehen gewesen. Sein Mandant wolle zu den Anschuldigungen Stellung nehmen, seine Darstellung vortragen und den Ermittlern die aus seiner Sicht maßgeblichen Informationen übermitteln.
Der 43-Jährige hatte sich schon am 5. September öffentlich geäußert. In einer über soziale Netzwerke verbreiteten Erklärung bestätigte er, dass seine ehemalige Partnerin Anzeige wegen körperlicher und psychischer Gewalt erstattet habe. Er erklärte, er wolle sein gewalttätiges Verhalten weder bestreiten noch rechtfertigen, und äußerte Scham darüber. Welche strafrechtliche Bedeutung diese Äußerungen haben, müssen die Ermittlungsbehörden und gegebenenfalls ein Gericht beurteilen.
Die Anzeige beschreibt laut französischen Medien, die sich auf das Dokument und AFP berufen, einen mutmaßlich von Kontrolle, Demütigungen und Beschimpfungen geprägten Alltag. Außerdem werden mehrere körperliche Übergriffe geschildert. Diese Angaben sind Gegenstand des Verfahrens und ersetzen keine gerichtliche Beweiswürdigung. Für Guillotin gilt die Unschuldsvermutung.
Franceinfo berichtet zudem über eine zweite Anzeige einer anderen früheren Partnerin. Demnach geht es um den Verdacht einer Vergewaltigung innerhalb einer Partnerschaft sowie um psychische Gewalt. Die Anzeige soll Anfang September bei der Polizei in Neuilly-sur-Seine erstattet worden sein; die Staatsanwaltschaft Nanterre führe dazu ein gesondertes Vorermittlungsverfahren. Beide Verfahren sind rechtlich voneinander zu unterscheiden.
Bekannt wurde Guillotin durch aufwendig inszenierte Versteckte-Kamera-Aktionen. Seinem YouTube-Kanal folgen mehrere Millionen Menschen. Polizeigewahrsam ist im französischen Strafverfahren keine Verurteilung, sondern eine zeitlich begrenzte Ermittlungsmaßnahme. Sie erlaubt es den Behörden, einen Verdächtigen unter festgelegten gesetzlichen Bedingungen zu befragen und seine Angaben mit den bisherigen Ermittlungsergebnissen abzugleichen.
Quellen
- Franceinfo
- HuffPost Frankreich
- TF1 Info
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).