Die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg beteiligt sich in Marseille an einer Blockade des französischen Rüstungszulieferers Eurolinks. Das Unternehmen liefert Munitionskomponenten nach Israel, die nach Angaben der französischen Regierung ausschliesslich für den Weiterexport bestimmt sind. Menschenrechtsorganisationen bezweifeln, dass deren endgültige Verwendung ausreichend kontrolliert wird. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Verantwortung europäischer Rüstungsunternehmen im Gaza-Krieg auf.
Marseille, 17. Oktober 2026
Greta Thunberg hat sich erneut in den Mittelpunkt einer internationalen politischen Kontroverse gestellt. Am Donnerstag, dem 15. Oktober, beteiligte sich die schwedische Aktivistin in Marseille an einer propalästinensischen Protestaktion vor dem Rüstungszulieferer Eurolinks. Gemeinsam mit weiteren Demonstranten blockierte sie nach eigenen Angaben die Zugänge des Unternehmens, das seit Jahren Komponenten für die internationale Munitionsindustrie produziert.
In einer über Instagram verbreiteten Videobotschaft warf Thunberg dem Unternehmen vor, durch seine Lieferungen nach Israel zur militärischen Gewalt gegen die palästinensische Bevölkerung beizutragen. Sie sprach von einer Mitverantwortung westlicher Regierungen und Unternehmen für einen fortdauernden Völkermord und verlangte die Einstellung entsprechender Rüstungstransfers.
Wie lange die Blockade dauerte und in welchem Umfang sie den Produktionsbetrieb beeinträchtigte, ist bislang nicht zuverlässig dokumentiert.
Die Aktion richtet die öffentliche Aufmerksamkeit auf einen Konflikt, der bereits seit 2024 die französische Politik beschäftigt. Im Zentrum steht die Frage, ob Frankreich militärisch relevante Komponenten nach Israel exportieren darf, wenn deren Weiterverwendung durch die israelischen Streitkräfte offiziell ausgeschlossen wird, sich jedoch nur begrenzt überprüfen lässt.
Ein unscheinbares Bauteil mit militärischer Bedeutung
Eurolinks ist kein Hersteller vollständiger Waffensysteme. Das Unternehmen produziert unter anderem sogenannte Munitionsgurtglieder, kleine Metallteile, mit denen Patronen zu Munitionsgurten verbunden werden. Sie ermöglichen die kontinuierliche Zuführung von Munition in bestimmte automatische Waffen, darunter Maschinengewehre.
Die technische Funktion dieser Bauteile erklärt ihre politische Bedeutung. Ohne geeignete Gurtglieder lassen sich entsprechende Waffensysteme nicht in der vorgesehenen Weise mit gegurteter Munition betreiben. Es handelt sich somit nicht um gewöhnliche Industrieprodukte, sondern um Komponenten mit einer spezifischen militärischen Verwendung.
Im März 2024 veröffentlichten die französischen Investigativmedien Disclose und Marsactu Recherchen über eine Lieferung von Eurolinks nach Israel aus dem Oktober 2023. Auf Fotografien waren Kartons mit sogenannten M27-Gurtgliedern zu erkennen. Aus den dokumentierten Verpackungseinheiten errechneten die Journalisten eine Menge von mindestens 100'000 Bauteilen.
Als Empfänger wurde IMI Systems identifiziert, ein israelischer Munitionshersteller, der zum Rüstungskonzern Elbit Systems gehört. Die Lieferung erfolgte damit an ein Unternehmen, das in die israelische Verteidigungsindustrie eingebunden ist.
Allerdings ist zwischen der dokumentierten Lieferung und der tatsächlichen militärischen Verwendung zu unterscheiden. Dass die konkreten französischen Komponenten bei Kampfhandlungen im Gazastreifen eingesetzt wurden, konnte durch die veröffentlichten Recherchen nicht nachgewiesen werden.
Diese Unterscheidung ist für die rechtliche Bewertung entscheidend. Die Existenz einer Lieferbeziehung belegt noch keine Beteiligung an möglichen Kriegsverbrechen.
Hafenarbeiter verhindern eine geplante Verschiffung
Im Juni 2025 verschärfte sich die Auseinandersetzung. Neue Recherchen von Disclose und dem irischen Medium The Ditch berichteten über eine geplante Lieferung von rund 14 Tonnen Munitionsgurtgliedern, die über den südfranzösischen Hafen Fos-sur-Mer nach Israel transportiert werden sollten.
Die örtliche Gewerkschaft CGT reagierte mit einer ungewöhnlichen Massnahme. Hafenarbeiter erklärten, den betreffenden Container ausgesondert zu haben und seine Verladung auf ein Schiff mit Ziel Haifa zu verweigern.
Damit verlagerte sich der Konflikt von der politischen Debatte unmittelbar in die Logistikkette der Rüstungsindustrie.
Der Vorgang verdeutlichte zugleich die internationale Arbeitsteilung bei der Munitionsherstellung. Einzelne Komponenten werden in einem Land gefertigt, in einem anderen weiterverarbeitet und anschliessend möglicherweise an weitere Staaten geliefert. Die endgültige Verwendung kann dadurch mehrere nationale Zuständigkeiten berühren.
Für die französische Regierung stellt sich damit nicht nur die Frage, ob eine Exportgenehmigung rechtmässig erteilt wurde. Entscheidend ist ebenso, ob die darin enthaltenen Bedingungen über die gesamte Lieferkette hinweg eingehalten werden.
Paris beruft sich auf verbindliche Wiederausfuhr
Die französische Regierung bestreitet nicht, dass Eurolinks Komponenten an IMI Systems geliefert hat. Sie widerspricht jedoch der Darstellung, wonach diese Lieferungen für die israelischen Streitkräfte bestimmt gewesen seien.
In einer am 11. September 2025 veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage erklärte das französische Aussenministerium, die betreffenden Ausfuhren beruhten auf einer bereits 2021 erteilten Genehmigung.
Die Genehmigung habe Lieferungen im Jahr 2023 ermöglicht, wobei eine Verwendung durch die israelischen Streitkräfte ausdrücklich ausgeschlossen gewesen sei. Vielmehr hätten die gelieferten Komponenten ausschliesslich für Munition verwendet werden dürfen, die anschliessend in Drittstaaten exportiert werde.
Nach Darstellung des Ministeriums galt diese Verpflichtung zur Wiederausfuhr auch für weitere Lieferungen im April und Mai 2025 sowie für die im Juni vorgesehene Sendung. Zu den möglichen späteren Empfängerländern gehöre auch Frankreich selbst.
Eurolinks vertritt eine entsprechende Position. Unternehmenschef Jean-Luc Bonelli erklärte bereits 2024, dass die französischen Genehmigungen den israelischen Abnehmer verpflichteten, die Bauteile ausschliesslich für ausländische Kunden zu verwenden.
Damit stehen zwei unterschiedliche Interpretationen derselben Lieferbeziehung gegenüber: Während die Protestbewegung auf die militärische Funktion der Komponenten und den israelischen Empfänger verweist, betonen Unternehmen und Regierung den genehmigten Verwendungszweck und die Verpflichtung zur Weiterlieferung.
Die Schwachstelle liegt bei der Kontrolle
Die entscheidende Frage betrifft die praktische Durchsetzung dieser Auflagen.
Bereits im März 2024 räumte Bonelli gegenüber Disclose ein, dass sein Unternehmen die endgültige Verwendung der gelieferten Komponenten nicht garantieren könne. Eurolinks verfüge über keine eigenen Mitarbeiter, die deren Weiterverarbeitung beim israelischen Abnehmer kontrollierten.
Nach seiner damaligen Darstellung hätten auch französische diplomatische Stellen keine entsprechenden Überprüfungen vor Ort vorgenommen.
Daraus lässt sich keine tatsächliche Zweckentfremdung der gelieferten Bauteile ableiten. Die Aussagen zeigen jedoch, weshalb die Kontrolle der Endverwendung zum Kern der Auseinandersetzung geworden ist.
Frankreich unterliegt bei Rüstungsexporten sowohl nationalen Vorschriften als auch europäischen und internationalen Verpflichtungen. Dazu gehören der Gemeinsame Standpunkt der Europäischen Union zu Waffenausfuhren und der internationale Waffenhandelsvertrag.
Diese Regelwerke verlangen unter anderem eine Prüfung des Risikos, dass exportierte Rüstungsgüter für schwere Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht verwendet werden könnten.
Eine Wiederausfuhrklausel kann dabei ein Instrument der Exportkontrolle sein. Sie ersetzt jedoch nicht die Prüfung der tatsächlichen Risiken und der Verlässlichkeit entsprechender Zusicherungen.
Gerade bei militärischen Komponenten, die in grössere Produktionsprozesse eingehen, kann die Nachverfolgung schwierig sein. Die technische Weiterverarbeitung erschwert die eindeutige Zuordnung einzelner Bauteile zu später ausgelieferter Munition.
Die französische Regierung muss daher zwischen industriellen Interessen, bestehenden Exportgenehmigungen, internationalen Verpflichtungen und den sicherheitspolitischen Beziehungen zu Israel abwägen.
Menschenrechtsorganisationen schalten die Justiz ein
Die Auseinandersetzung hat inzwischen eine strafrechtliche Dimension erreicht.
Am 11. Juni 2025 reichte die französische Menschenrechtsliga Ligue des droits de l’Homme (LDH) eine Strafanzeige gegen Eurolinks und IMI Systems ein. Sie beantragte zugleich die Beteiligung als Zivilpartei.
Die Vorwürfe betreffen eine mögliche Beihilfe zu Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord.
Die Organisation verlangt eine gerichtliche Untersuchung der Frage, ob Rüstungsunternehmen durch die Bereitstellung militärisch relevanter Komponenten Verantwortung für völkerrechtswidrige Handlungen tragen könnten.
Dabei sind hohe rechtliche Hürden zu beachten. Eine strafrechtliche Beihilfe setzt mehr voraus als die blosse Lieferung eines Produkts, das möglicherweise in einem bewaffneten Konflikt verwendet wird. Entscheidend sind unter anderem die konkreten Tatumstände, der Zusammenhang zwischen Lieferung und möglichen Straftaten sowie die jeweils erforderlichen subjektiven Voraussetzungen.
Die Strafanzeige ist daher weder ein Schuldnachweis noch eine gerichtliche Feststellung, dass französische Bauteile tatsächlich bei Verbrechen eingesetzt wurden.
Der Fall berührt zugleich die internationale Debatte über das Vorgehen Israels im Gazastreifen. Eine vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingesetzte unabhängige Untersuchungskommission gelangte im September 2025 zu dem Ergebnis, Israel habe dort Völkermord begangen.
Israel wies diese Bewertung entschieden zurück. Der Bericht der Kommission besitzt zudem nicht den rechtlichen Status eines Urteils des Internationalen Gerichtshofs.
Für das Verfahren gegen Eurolinks ist die Unterscheidung wesentlich: Selbst eine völkerrechtliche Bewertung der israelischen Kriegführung würde nicht automatisch eine strafrechtliche Verantwortung des französischen Zulieferers begründen.
Greta Thunberg erweitert ihr politisches Engagement
Thunbergs Auftritt in Marseille steht im Zusammenhang mit einer zunehmend breiten politischen Mobilisierung der einstigen Klimaaktivistin.
Noch am 13. Oktober hatte sie sich in Saint-Denis bei Paris mit protestierenden Schülerinnen und Schülern solidarisiert. Die Jugendlichen kritisierten Lehrermangel, überfüllte Klassen und den schlechten baulichen Zustand zahlreicher französischer Schulen.
Nach Angaben des französischen Innenministeriums beteiligten sich landesweit rund 161'500 Menschen an den damaligen Protesten. Die Gewerkschaften nannten deutlich höhere Zahlen.
Zwei Tage später stand Thunberg vor einem Unternehmen der Rüstungsindustrie in Marseille.
Der Wechsel des Schauplatzes ist bemerkenswert. Während ihre ursprüngliche Bekanntheit auf den internationalen Klimastreiks beruhte, engagiert sich Thunberg inzwischen auch in Fragen der Bildungspolitik, der Menschenrechte und des Nahostkonflikts.
Ihre politische Methode bleibt dabei weitgehend unverändert: Durch öffentlichkeitswirksame Aktionen soll Aufmerksamkeit auf Vorgänge gelenkt werden, die aus ihrer Sicht von Regierungen und Unternehmen unzureichend berücksichtigt werden.
In Marseille trifft diese Strategie auf eine besonders komplexe Materie. Rüstungsexporte unterliegen Genehmigungsverfahren, internationalen Verpflichtungen und industriellen Lieferketten, deren tatsächliche Abläufe für die Öffentlichkeit häufig schwer nachvollziehbar sind.
Die Protestaktion macht diese Strukturen sichtbar, kann die notwendige technische und juristische Aufklärung jedoch nicht ersetzen.
Der Fall Eurolinks verdeutlicht damit ein grundsätzliches Problem europäischer Rüstungsexportpolitik. Nationale Behörden können Genehmigungen an strenge Bedingungen knüpfen. Ob diese Bedingungen bei international verzweigten Produktionsketten tatsächlich eingehalten werden, hängt jedoch von wirksamen Kontrollen und verlässlichen Informationen über die endgültigen Empfänger ab.
Für Frankreich steht deshalb mehr auf dem Spiel als die politische Wirkung einer einzelnen Demonstration. Es geht um die Glaubwürdigkeit eines Exportkontrollsystems, das rechtliche Verpflichtungen, sicherheitspolitische Interessen und wirtschaftliche Zusammenarbeit miteinander vereinbaren soll.
Ob die nach Israel gelieferten Komponenten tatsächlich ausschliesslich für Drittstaaten bestimmt waren, muss anhand überprüfbarer Unterlagen geklärt werden. Dazu gehören Produktionsnachweise, Weiterlieferungen und Informationen über die endgültige Verwendung.
Thunbergs Protest hat diese Fragen erneut in die Öffentlichkeit getragen. Ihre Beantwortung bleibt Aufgabe der zuständigen Behörden, der Justiz und der beteiligten Unternehmen.
Autor: P. Tiko