Politik & Gesellschaft

Illegale Suchmaschine macht persönliche Daten auffindbar

Telefonnummern, Adressen und teils Bankverbindungen aus früheren Datenlecks sind laut Franceinfo über eine illegale Suchmaschine abrufbar. Betroffen sind auch zahlreiche Bürger und bekannte französische Politiker.

Paris – 29.09.2026: Telefonnummern, Wohnadressen und in einzelnen Fällen Bankverbindungen sind offenbar über eine illegale Suchmaschine abrufbar, die Informationen aus früheren Cyberangriffen bündelt. Nach einem Bericht von Franceinfo finden sich dort Daten zahlreicher Bürgerinnen und Bürger sowie Angaben zu bekannten französischen Politikern. Genannt werden Édouard Philippe, Marine Tondelier, François Ruffin, Premierminister Sébastien Lecornu und Gabriel Attal.

Die prominenten Namen geben dem Vorgang politische Brisanz, doch sein Ausmaß reicht weit darüber hinaus. Veröffentlicht werden offenbar persönliche Daten, die nie für eine solche Nutzung bestimmt waren. Bereits eine Telefonnummer oder Wohnadresse kann genügen, um gezielte Täuschungsversuche vorzubereiten. Werden mehrere Datensätze miteinander verknüpft, lassen sich mitunter Rückschlüsse auf Alltag, Beruf oder finanzielle Verhältnisse einer Person ziehen.

Franceinfo beschreibt die Plattform als eine Suchmaschine, über die gestohlene Informationen mit wenigen Eingaben auffindbar werden. Nach den vorliegenden Angaben ist jedoch nicht in jedem Fall klar, aus welchem Datenleck die jeweiligen Einträge stammen und ob sie noch aktuell sind. Auch bedeutet ein Treffer nicht zwangsläufig, dass die betreffende Person jüngst selbst angegriffen wurde. Einmal entwendete Daten können jahrelang kopiert, gehandelt und in neuen Zusammenstellungen veröffentlicht werden.

Die französische Datenschutzbehörde CNIL weist darauf hin, dass verantwortliche Organisationen betroffene Personen möglichst rasch benachrichtigen müssen, wenn ein Datenverstoß ein hohes Risiko für deren Rechte und Freiheiten birgt. Die Mitteilung soll erläutern, welche Informationen betroffen sein könnten und welche Schutzmaßnahmen ratsam sind. Die Behörde kann allerdings nicht für jeden Einzelnen feststellen, ob dessen Angaben in einem bestimmten Datensatz auftauchen.

Eine Löschung aus einem einzelnen Verzeichnis beseitigt das Problem zudem nicht vollständig. Sind Datensätze bereits weitergegeben oder vervielfältigt worden, können Kopien an anderer Stelle wieder erscheinen. Betroffene sollten deshalb besonders aufmerksam auf Kontaktversuche reagieren, in denen Absender bereits persönliche Einzelheiten kennen. Solches Vorwissen ist kein Beleg dafür, dass eine Nachricht von einer Bank, Behörde oder einem vertrauten Unternehmen stammt.

Die größten Gefahren liegen in möglichen Anschlussdelikten. Die staatliche Plattform Cybermalveillance warnt vor glaubwürdig wirkenden Nachrichten, Anrufen und E-Mails, mit denen Kriminelle Zugangsdaten oder Bestätigungscodes erlangen wollen. Hinzu kommen Identitätsmissbrauch, die Übernahme von Onlinekonten und betrügerische Abbuchungen. Verdächtige Anfragen sollten nicht über mitgesandte Links beantwortet werden; stattdessen empfiehlt sich eine Nachfrage über die offiziellen Kontaktdaten der jeweiligen Institution.

Wer betroffen sein könnte, sollte wichtige Konten mit unterschiedlichen Passwörtern und einer Zwei-Faktor-Authentifizierung schützen sowie Bankbewegungen eng kontrollieren. Bei einem Betrugsverdacht raten die Behörden, Nachrichten und Zahlungsbelege zu sichern, die Bank zu verständigen und Anzeige zu erstatten.

Quellen

  • Franceinfo
  • Commission nationale de l'informatique et des libertés
  • Cybermalveillance.gouv.fr

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

Ende des Artikels