Saint-Gervais-la-Forêt – 22.09.2026: Der französische Influencer Mounim Sabhi ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Blois am Montag, dem 21. September, in Polizeigewahrsam genommen worden. Gegen den Betreiber des Kontos "lateamduchateau" wird wegen mutmaßlicher Gewalt und Demütigungen an Menschen ermittelt, die er in einem Anwesen nahe Blois untergebracht hatte. Die Betroffenen lebten nach Darstellung der Justiz überwiegend in großer sozialer Not oder waren besonders schutzbedürftig.
Sabhi wurde kurz nach 7 Uhr in dem von ihm bewohnten Herrenhaus in Saint-Gervais-la-Forêt festgenommen. Dort entstanden Videos, die über TikTok, Kick und Twitch verbreitet wurden. Menschen ohne festen Wohnsitz und andere prekär lebende Personen wurden darin zu Beteiligten einer fortlaufenden Online-Unterhaltung. Laut Staatsanwaltschaft erzielten die Aufnahmen über mehrere Monate hinweg Hunderttausende Abrufe.
Die Ermittlungen wurden im April 2026 aufgenommen. Nach Angaben des Staatsanwalts von Blois, Stéphane Javet, geht es um zahlreiche angezeigte oder von Ermittlern festgestellte Gewalt- und Demütigungshandlungen. Geprüft werden sechs mögliche Straftatbestände. Dazu gehören Gewalt gegen schutzbedürftige Personen mit einer Arbeitsunfähigkeit von höchstens acht Tagen sowie die Verbreitung von Aufnahmen einer vorsätzlichen Verletzung der körperlichen Unversehrtheit.
Hinzu kommen der Verdacht der öffentlichen Aufstachelung zu Hass oder Gewalt wegen einer Behinderung oder des Geschlechts und die mutmaßliche Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses. Dieser Tatbestand erfasst Druck oder Methoden, die das Urteilsvermögen eines Menschen beeinträchtigen können. Nach französischem Recht drohen dafür bis zu fünf Jahre Haft und 750.000 Euro Geldstrafe. Ob Anklage erhoben wird, steht erst nach Abschluss der Ermittlungen fest.
Der Fall betrifft eine strafrechtlich heikle Konstellation bei Livestreams: Schutzbedürftige Menschen können zum Gegenstand eines wirtschaftlich verwerteten Unterhaltungsformats werden. Strafbar ist nicht die Darstellung sozialer Not an sich. Die Ermittler prüfen, ob Gewalthandlungen, Erniedrigungen oder Abhängigkeiten gezielt für die Produktion und Verbreitung der Inhalte eingesetzt wurden.
Die rechtliche Prüfung erfasst deshalb sowohl die Vorgänge auf dem Anwesen als auch die Aufzeichnung und Veröffentlichung möglicher Übergriffe. Öffentlich zugängliches Bildmaterial ist noch kein gerichtsfester Beweis für einzelne Taten. Es kann jedoch helfen, Abläufe zu rekonstruieren und mögliche Geschädigte zu identifizieren.
Mounim Sabhi gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Die Staatsanwaltschaft hat klargestellt, dass sich die seit April laufenden Ermittlungen nicht auf einzelne Videosequenzen beschränken, sondern eine größere Zahl möglicher Vorfälle zum Nachteil der Bewohner des Anwesens erfassen.
Quellen
- Franceinfo
- Staatsanwaltschaft Blois über RTL
- Le Parisien
- Le Progrès mit AFP
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).