Politik & Gesellschaft

Innenministerium prüft Stadtpolizei von Carcassonne

Nach rassistischen Äußerungen auf einer Aufnahme aus einer Streife untersucht eine Inspektion die Stadtpolizei von Carcassonne. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, mehrere Beteiligte wurden suspendiert.

Carcassonne – 10.09.2026: Eine Aufnahme aus einer Streife der Stadtpolizei von Carcassonne hat strafrechtliche Ermittlungen und eine Untersuchung des Innenministeriums ausgelöst. Nach Informationen von Franceinfo wurde die Generalinspektion der nationalen Gendarmerie eingeschaltet. Sie soll die Vorgänge innerhalb der kommunalen Polizei sowie die zeitliche Abfolge der bisherigen Untersuchungen prüfen.

Auslöser ist ein von Medien veröffentlichter Zusammenschnitt aus einer längeren Aufzeichnung vom 6. November 2025. Darin sind nach übereinstimmenden Berichten rassistische, frauenfeindliche, homophobe und verschwörungsideologische Äußerungen eines kommunalen Polizeibeamten zu hören. Das Material soll von seiner eigenen Körperkamera stammen. Auch die Reaktionen weiterer Beteiligter haben öffentliche Kritik hervorgerufen.

Die Staatsanwaltschaft von Carcassonne leitete nach Bekanntwerden der Aufnahmen eine Vorermittlung ein und betraute die Gendarmerie mit den Untersuchungen. Zu klären sind die Echtheit und der vollständige Zusammenhang des Materials sowie mögliche strafrechtliche Folgen. Ob und in welchem Umfang sich einzelne Beteiligte strafbar gemacht haben, steht bislang nicht fest.

Das Innenministerium erklärte, die dokumentierten Äußerungen seien mit dem Tragen einer Uniform und den Grundwerten der Republik unvereinbar. Die administrative Kontrolle betrifft die Stadtpolizei von Carcassonne, nicht die nationale Polizei. Kommunale Polizeibehörden unterstehen in Frankreich grundsätzlich dem Bürgermeister. Der Staat kann jedoch ihre Organisation und die Einhaltung der geltenden Vorschriften überprüfen lassen.

Das Rathaus bezeichnete die Aussagen als untragbar. Bürgermeister Christophe Barthès teilte am 9. September mit, sämtliche in die Affäre verwickelten Personen seien suspendiert worden. Zudem würden Disziplinarverfahren vorbereitet. Die Stadtverwaltung wies darauf hin, dass die Aufnahme vor dem Amtsantritt der gegenwärtigen Stadtspitze entstanden sei.

Gegenstand der Prüfung ist auch der frühere Umgang mit dem Material. Medienberichten zufolge war die Aufnahme zuständigen Stellen bereits vor ihrer Veröffentlichung bekannt. Die Inspektion soll deshalb rekonstruieren, wann welche Behörde davon erfuhr, welche Verfahren eingeleitet wurden und weshalb die Angelegenheit erst jetzt öffentlich bekannt wurde. Ihre Untersuchung kann organisatorische oder disziplinarische Versäumnisse feststellen, ersetzt aber nicht das Verfahren der Staatsanwaltschaft.

Körperkameras sollen Einsätze nachvollziehbar machen und sowohl Beamte als auch Bürger schützen. Ihre Aufzeichnungen unterliegen festen Regeln für Speicherung, Zugriff und Verwendung. Im vorliegenden Fall wurde gerade eine solche Aufnahme zum Ausgangspunkt der Ermittlungen. Während die Inspektion das behördliche Vorgehen untersucht, prüfen Staatsanwaltschaft und Gendarmerie den Inhalt, den Entstehungszusammenhang und mögliche strafrechtliche Konsequenzen.

Quellen

  • Franceinfo
  • Le Monde
  • Französisches Innenministerium

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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