Rom – 14.09.2026: Italien diskutiert über ein individuelles Vorsorgekonto für jedes Neugeborene. Nach Berichten italienischer Medien prüft das Finanzministerium das Modell im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen den demografischen Rückgang. Von Geburt an soll Kapital für die spätere Altersvorsorge entstehen. Die gesetzliche Rente würde dadurch nicht ersetzt, sondern um eine kapitalgedeckte Säule ergänzt.
Vorgesehen ist ein Konto auf den Namen des Kindes, das über das staatliche Sozialversicherungsinstitut Inps verwaltet werden könnte. Bei der Geburt würde der Staat einen ersten Betrag einzahlen. Später könnten Eltern, Großeltern und schließlich die Begünstigten selbst weitere Beiträge leisten. Zur Debatte steht außerdem, ob sich das Guthaben unter bestimmten Voraussetzungen schon vor dem Ruhestand nutzen ließe, etwa für ein Studium oder eine berufliche Ausbildung.
Neu ist die Idee in Italien nicht. Lavinia Mennuni, Senatorin der Regierungspartei Fratelli d'Italia, hatte im vergangenen Haushaltsverfahren einen ähnlichen Änderungsantrag eingebracht. Dieser sah Medienberichten zufolge eine Einzahlung der Familie von mindestens 100 Euro und einen einmaligen staatlichen Zuschuss von 50 Euro vor. In das endgültige Haushaltsgesetz gelangte der Vorschlag damals nicht. Nun wird er erneut beraten, allerdings sind Förderhöhe, Zugangsbedingungen und Finanzierung weiterhin offen.
Unterstützung erhält das Konzept von Gabriele Fava, dem Präsidenten des Inps, sowie von Mario Pepe, dem Vorsitzenden der Aufsichtsbehörde Covip für die zusätzliche Altersvorsorge. Auch Arbeitsministerin Marina Calderone befürwortet die Diskussion über einen Vorsorgefonds ab der Geburt. Die Befürworter verbinden damit zwei Ziele: Familien sollen frühzeitig zum langfristigen Sparen angeregt werden, zugleich könnte zusätzliches Privatkapital den absehbaren Druck auf künftige Rentenleistungen dämpfen.
Als Referenz gilt Deutschland. Das Bundeskabinett beschloss dort am 12. August 2026 einen Gesetzentwurf zur sogenannten Frühstartrente. Demnach sollen Kinder zwischen dem sechsten und dem 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro vom Staat auf ein individuelles, kapitalgedecktes Vorsorgedepot erhalten. Angehörige könnten freiwillig zusätzlich einzahlen. Die Regelung soll nach den Regierungsplänen am 1. Januar 2027 in Kraft treten, muss zuvor jedoch noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
Für die öffentlichen Haushalte wäre das italienische Modell zunächst eine zusätzliche Ausgabe. Entlastungen könnten frühestens nach Jahrzehnten entstehen und hingen von Zuschüssen, Renditen, Verwaltungskosten und einer breiten Beteiligung ab. Gerade Familien mit niedrigem Einkommen dürften ohne ausreichende Förderung nur begrenzte eigene Beiträge leisten können. Damit berührt der Vorschlag neben der Rentenpolitik auch eine Verteilungsfrage: Wie hoch der staatliche Anteil ausfällt, würde wesentlich darüber entscheiden, ob das Konto allen Kindern vergleichbare Chancen bietet.
Quellen
- Franceinfo
- Bundesfinanzministerium
- Deutsche Rentenversicherung
- Senat der Republik Italien
- La Repubblica
- Sky TG24
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).