Toulouse – 22.07.2026: Im Justizpalast von Toulouse ist eine Entscheidung gefallen, die den lange geplanten Berufungsprozess im Fall Cédric Jubillar deutlich nach hinten verschiebt. Die Verhandlung, die am 21. September 2026 beginnen sollte, wird nicht stattfinden. Nach Angaben des Berufungsgerichts soll sie nun im ersten Halbjahr 2027 angesetzt werden.
Chantal Ferreira, erste Präsidentin des Berufungsgerichts Toulouse, begründete den Schritt am Mittwoch mit der Notwendigkeit, nach den jüngsten Entwicklungen wieder Ruhe in das Verfahren zu bringen und weitere Untersuchungen zu ermöglichen. Ein Strafprozess könne nicht in einer aufgeheizten öffentlichen Atmosphäre geführt werden. Maßstab seien die gründliche Aufklärung und die Rechte aller Verfahrensbeteiligten.
Auslöser sind die Ereignisse der vergangenen Wochen. Cédric Jubillar hatte nach Angaben seiner Verteidiger zunächst schriftlich und später gegenüber Ermittlern erklärt, für den Tod seiner Ehefrau Delphine Aussaguel verantwortlich zu sein. Er führte die Gendarmen anschließend zu einem Gelände im Tarn. Dort wurden am 16. Juli Knochenreste entdeckt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Toulouse teilte am 19. Juli mit, DNA-Analysen des kriminaltechnischen Instituts der Gendarmerie hätten die Identität der Überreste als Delphine Aussaguel bestätigt. Damit erhält ein Verfahren, das jahrelang ohne Leiche auskommen musste, eine neue tatsächliche Grundlage. Die Ermittlungen sind jedoch nicht abgeschlossen; insbesondere müssen Befunde ausgewertet und neue Angaben überprüft werden.
Bei einem Treffen im Justizpalast hatten Magistrate, Staatsanwaltschaft und die Anwälte der Beteiligten am 21. Juli über den vorgesehenen Termin beraten. Das Gericht verwies anschließend auf die Zeit, die für noch ausstehende Maßnahmen nötig sei, auf die ruhige Durchführung der Ermittlungen und auf den Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens. Jede Seite soll Gelegenheit haben, neues Material zu prüfen und zu bewerten.
Cédric Jubillar war im Oktober 2025 in Albi wegen Mordes an Delphine Aussaguel zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist wegen seiner Berufung nicht rechtskräftig. Der nun verschobene Prozess vor dem Schwurgericht der Haute-Garonne soll den Fall daher vollständig neu verhandeln. Die jüngsten Erkenntnisse ersetzen weder die Beweisaufnahme noch die Entscheidung des künftigen Gerichts.
Für die Angehörigen von Delphine Aussaguel bedeutet die Vertagung eine weitere Wartezeit. Zugleich soll sie verhindern, dass ein Verfahren von außergewöhnlicher öffentlicher Aufmerksamkeit unter Zeitdruck gerät. Die Justiz in Toulouse setzt damit auf einen späteren Termin, an dem die neuen Spuren, Gutachten und Aussagen mit der nötigen Sorgfalt geprüft werden können.
Quellen
- Franceinfo
- Berufungsgericht Toulouse
- AFP via Boursorama
- Le Progres
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).