Politik & Gesellschaft

Justiz erkennt Razzien von Marseille als Menschheitsverbrechen an

Die französische Justiz hat die Razzien, Vertreibungen und Deportationen von 1943 in Marseille als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft. Die 2019 eröffneten Ermittlungen fanden jedoch keine noch lebenden Verantwortlichen.

Marseille – 30.09.2026: Mehr als acht Jahrzehnte nach den Razzien von Marseille hat die französische Justiz die damaligen Verfolgungen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft. Das teilte die nationale Antiterrorstaatsanwaltschaft mit, die in Frankreich auch für die Verfolgung historischer Menschheitsverbrechen zuständig ist. Die 2019 eingeleiteten Ermittlungen konnten nach Angaben der Behörde allerdings keine noch lebenden Personen identifizieren, die für die Operationen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könnten.

Die Entscheidung betrifft die Verfolgungsaktionen im Januar und Februar 1943, als Marseille unter deutscher Besatzung stand. Besonders betroffen waren die Viertel rund um den Alten Hafen und die Oper. Deutsche Besatzungsstellen planten die Maßnahmen; französische Behörden und Polizeikräfte wirkten daran mit. Familien wurden aus ihren Wohnungen geholt, Menschen festgenommen und ganze Straßenzüge geräumt. Für zahlreiche Bewohner begann eine Verschleppung durch Gefängnisse, Internierungslager und Deportationsorte.

Nach Angaben der Stadt Marseille wurden rund 20.000 Menschen aus den alten Vierteln am Nordufer des Alten Hafens vertrieben. Etwa 15.000 von ihnen brachte man nach Fréjus. Die Razzien richteten sich auch gezielt gegen jüdische Familien. Insgesamt wurden laut Stadt 1.642 Menschen in nationalsozialistische Lager deportiert, darunter etwa zur Hälfte Juden. Die Zahlen belegen das Ausmaß einer systematisch geplanten Verfolgungs- und Vertreibungsaktion.

Nach der Räumung ließ die Besatzungsmacht große Teile des Viertels Saint-Jean sprengen. Rund 14 Hektar der historischen Altstadt wurden zerstört. Das Gebiet am Alten Hafen war ein dicht bewohntes Quartier von Hafenarbeitern, Handwerkern, Kaufleuten und Familien unterschiedlicher Herkunft. Mit den Häusern verschwanden gewachsene Nachbarschaften; viele Betroffene verloren zugleich ihre Wohnung, ihr soziales Umfeld und ihre wirtschaftliche Lebensgrundlage.

Ausgangspunkt des jüngsten Verfahrens war eine Anzeige, die 2019 im Namen von Überlebenden und Nachkommen der Opfer eingereicht wurde. Die Ermittlungen übernahm das Zentralamt zur Bekämpfung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen. Die juristische Bewertung hält fest, dass Verfolgung, willkürliche Festnahmen, Zwangsvertreibungen und Deportationen keine gewöhnlichen Begleiterscheinungen des Krieges waren.

Zu einer Anklage kommt es dennoch nicht, da keine lebenden mutmaßlich Verantwortlichen ermittelt wurden. Für die Opferfamilien besitzt die rechtliche Anerkennung gleichwohl Gewicht: Der Staat benennt die Gewalt ausdrücklich als Menschheitsverbrechen und weist damit Deutungen zurück, die das Geschehen als Sicherheitsoperation oder Kriegshandlung verharmlosen. Am Alten Hafen und im Umfeld der Oper erinnern heute Gedenkorte an die Vertriebenen und Deportierten.

Quellen

  • Franceinfo
  • Stadt Marseille
  • Gendarmerie nationale
  • Ministerium der Justiz

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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