Brüssel – 16.09.2026: Frankreichs Premierminister Sébastien Lecornu hat die Europäische Kommission aufgefordert, die Einnahmen aus einer gegen Google verhängten Kartellbuße zur Senkung der nationalen Beiträge zum Haushalt der Europäischen Union zu verwenden. In einem Schreiben an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verlangt er nach Angaben von Franceinfo eine Entlastung der Mitgliedstaaten im Haushaltsjahr 2027.
Es geht um 4,125 Milliarden Euro aus dem Wettbewerbsverfahren zu Googles Betriebssystem Android. Der Gerichtshof der Europäischen Union bestätigte die Geldbuße am 2. Juli 2026 endgültig und wies damit die Rechtsmittel von Google und dessen Mutterkonzern Alphabet zurück. Die Kommission hatte dem Unternehmen 2018 vorgeworfen, seine beherrschende Stellung bei der Internetsuche durch vertragliche Vorgaben für Hersteller von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreiber abgesichert zu haben.
Lecornu begründet seinen Vorstoß mit dem Ausnahmecharakter der Einnahme. Ein einmaliger Betrag dürfe nicht zur Finanzierung dauerhaft höherer Ausgaben dienen. Stattdessen solle er bei der Aufstellung des EU-Haushalts 2027 jene Beiträge verringern, die von den Mitgliedstaaten aufgebracht werden. Ein erheblicher Teil dieser Zahlungen richtet sich nach ihrer jeweiligen Wirtschaftsleistung.
Die französische Initiative hat damit eine unmittelbar nationale Dimension. Paris sucht für den eigenen Haushalt 2027 Einsparungen von rund 30 Milliarden Euro. Lecornu hat seine Minister angewiesen, die staatlichen Ausgaben gegenüber 2026 nicht auszuweiten. Eine geringere französische Überweisung an Brüssel würde den Konsolidierungsdruck zumindest etwas mildern. Wie groß die Entlastung für Frankreich oder andere Mitgliedstaaten ausfallen könnte, ist bislang nicht beziffert.
Über die Verwendung kann Paris allerdings nicht allein entscheiden. Den jährlichen EU-Haushalt handeln Europäische Kommission, Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament aus. Geldbußen gegen Unternehmen gehören zu den sonstigen Einnahmen der Union und können den Finanzierungsbedarf aus nationalen Beiträgen vermindern. Einen Anspruch einzelner Staaten auf einen festen Anteil gibt es jedoch nicht.
Der Vorstoß betrifft das letzte Haushaltsjahr des geltenden mehrjährigen Finanzrahmens, der Ende 2027 ausläuft. Parallel beraten die europäischen Institutionen bereits über den Finanzrahmen für die Jahre 2028 bis 2034. Lecornu konzentriert seine Forderung dennoch auf 2027: Die rechtskräftig gewordene Google-Buße soll aus französischer Sicht möglichst rasch in der Haushaltsrechnung berücksichtigt werden.
Ob die Kommission dem Vorschlag folgt, hängt daher von den laufenden Haushaltsverhandlungen und der Behandlung dieser Einnahme ab. Lecornu hat dafür eine klare Reihenfolge formuliert: Die 4,125 Milliarden Euro sollen zunächst die Zahlungen der Mitgliedstaaten begrenzen, statt neue dauerhafte Ausgaben zu finanzieren.
Quellen
- Franceinfo
- Gerichtshof der Europäischen Union
- Rat der Europäischen Union
- Europäische Kommission
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).