Paris – 13.08.2026: Frankreichs Wirtschaftsminister Roland Lescure hat für den Haushalt 2027 eine Rentenanpassung unterhalb der Inflationsrate ins Gespräch gebracht. Die Frage eines teilweisen Einfrierens der Altersbezüge müsse diskutiert werden, sagte er am Donnerstag. Voraussetzung sei, Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Bezügen zu schützen. Eine Einkommensgrenze, betroffene Rentenarten oder ein konkretes Einsparziel nannte Lescure nicht.
Der Vorstoß ist zunächst eine Position in den anlaufenden Haushaltsberatungen, keine beschlossene Regierungsmaßnahme. Verbindliche Regeln müssten in den Gesetzen über den Staatshaushalt und die Finanzierung der Sozialversicherung festgelegt werden. Die Regierung sucht nach Möglichkeiten, den Anstieg der öffentlichen Ausgaben zu bremsen und die hohe Verschuldung einzudämmen.
Bei einer Unteranpassung würden die Renten zwar nominal steigen, aber weniger stark als die Verbraucherpreise. Die Kaufkraft der Betroffenen nähme dadurch gegenüber einer vollständigen Inflationsanpassung ab. Staatliche Pensionen werden grundsätzlich zum 1. Januar anhand der Preisentwicklung ohne Tabakwaren neu berechnet. Für 2026 betrug die Erhöhung nach Angaben des staatlichen Rentendienstes 0,9 Prozent.
Lescures Überlegungen knüpfen an Empfehlungen des Comité de suivi des retraites an. Das unabhängige Aufsichtsgremium hatte am 9. Juli vorgeschlagen, die Rentenerhöhungen von 2027 bis 2030 insgesamt um mindestens zwei Prozentpunkte hinter der Inflation zurückbleiben zu lassen. Dies könne zur finanziellen Stabilisierung des umlagefinanzierten Systems beitragen. Zugleich forderte das Gremium, Rentner und Beitragszahler frühzeitig und verlässlich über Änderungen zu informieren.
Zusätzlichen Druck erzeugt die Lage der Staatsfinanzen. Eine vom Wirtschafts- und Finanzministerium eingesetzte Expertenmission legte im Juli Szenarien bis 2030 vor. Als wichtige Ausgabentreiber nannte sie unter anderem Sozialleistungen, Renten, Verteidigung, Zinsen und Energiehilfen. Ihre Untersuchung soll als Grundlage für die Vorbereitung des Haushalts 2027 dienen.
Politisch birgt eine Anpassung unterhalb der Inflation erheblichen Konfliktstoff. Bei kleinen Renten kann bereits ein geringer Abstand zur Preisentwicklung das verfügbare Einkommen spürbar schmälern. Lescure stellte deshalb einen Schutz der einkommensschwächsten Ruheständler in Aussicht. Ob dies durch Ausnahmen, gestaffelte Erhöhungen oder einen gesonderten Ausgleich geschehen könnte, ließ er offen. Je nach Ausgestaltung könnte die Maßnahme zudem verschiedene Gruppen von Rentnern unterschiedlich treffen.
Ähnliche Vorschläge waren bereits während der Beratungen über den Haushalt 2026 erörtert worden. Damals standen sowohl ein vollständiges Aussetzen der Anpassung als auch spätere Erhöhungen unterhalb der Inflationsrate zur Debatte. Der Senat verwies dabei auf Planungen für eine gedämpfte Rentenentwicklung zwischen 2027 und 2030. Ein Gesetzentwurf mit einer verbindlichen Regelung für 2027 liegt bislang nicht vor.
Quellen
- Franceinfo
- Französisches Wirtschafts- und Finanzministerium
- Service des Retraites de l'État
- Vie publique
- Französischer Senat
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).