Politik & Gesellschaft

Macron legt neuen Plan für soziale Netzwerke ab 15 Jahren vor

Nach der Verfassungsrüge gegen ein pauschales Verbot setzt Frankreich auf gezielte Regeln für riskante Plattformfunktionen. Der Entwurf muss mit dem europäischen Digitalrecht vereinbar sein.

Paris – 17.09.2026: Frankreich unternimmt einen neuen Anlauf, um den Zugang von Kindern und jüngeren Jugendlichen zu sozialen Netzwerken einzuschränken. Präsident Emmanuel Macron hat der Europäischen Kommission einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt. Er reagiert damit auf die Entscheidung des Verfassungsrats vom 14. August, der das geplante pauschale Zugangsverbot für unter 15-Jährige aufgehoben hatte.

Der neue Ansatz soll nicht mehr unterschiedslos sämtliche sozialen Netzwerke erfassen. Nach Angaben der französischen Exekutive richtet er sich gegen Dienste, deren Funktionen oder Geschäftsmodelle die Sicherheit oder die körperliche, geistige und sittliche Entwicklung Minderjähriger gefährden können. Als problematisch gelten etwa automatisch startende Videos, nächtliche Benachrichtigungen und Kontaktmöglichkeiten mit unbekannten Konten.

Damit reagiert die Regierung auf zwei zentrale Einwände des Verfassungsrats. Die frühere Regelung hatte alle betroffenen Dienste und sämtliche Minderjährigen unter 15 Jahren gleich behandelt. Das Gericht sah darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit. Auch der Schutz persönlicher Daten war nach seiner Auffassung nicht hinreichend gewährleistet, weil ein Altersnachweis praktisch ebenfalls erwachsene Nutzer betroffen hätte.

Das Parlament hatte das frühere Vorhaben im Juli verabschiedet; es sollte am 1. September 2026 in Kraft treten. Die Verfassungsentscheidung verhinderte dies. Bereits seit 2023 gilt in Frankreich eine digitale Altersgrenze von 15 Jahren: Jüngere Nutzer sollen sich bei Plattformen grundsätzlich nur mit Zustimmung eines Elternteils registrieren dürfen. Die praktische Durchsetzung dieser Vorschrift ist technisch und rechtlich umstritten.

Die Vorlage in Brüssel ist daher mehr als eine Formalität. Für Online-Plattformen gelten aufgrund des europäischen Gesetzes über digitale Dienste gemeinsame Anforderungen, besonders beim Schutz Minderjähriger und bei der Gestaltung der Angebote. Nationale Sonderregeln dürfen weder den Binnenmarkt noch die harmonisierten Pflichten unangemessen beeinträchtigen. Zum früheren französischen Entwurf hatte die Europäische Kommission bereits eine ausführliche Stellungnahme abgegeben.

Nach dem im europäischen Transparenzsystem veröffentlichten Ansatz könnten besonders schädliche Angebote für unter 15-Jährige untersagt werden. Andere Netzwerke sollen mit elterlicher Zustimmung zugänglich bleiben. Welche Dienste in welche Kategorie fallen, müsste die zuständige französische Stelle nach einer Stellungnahme der Medienaufsicht Arcom festlegen. Maßgeblich wären damit die konkreten Risiken einer Plattform statt allein ihre formale Einordnung als soziales Netzwerk.

Macron wirbt zugleich für eine europäische Lösung und möchte den französischen Ansatz als mögliches Modell etablieren. Zuvor sind jedoch präzise Kriterien für riskante Plattformen und eine datensparsame Altersprüfung nötig. Ein neues Gesetz hat das französische Parlament bislang nicht beschlossen.

Quellen

  • Franceinfo
  • Europäische Kommission: TRIS-Notifizierung 2026/0185/FR
  • Élysée-Palast
  • Euronews mit AFP

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

Ende des Artikels