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Alle Artikel · 12.09.2025 12:53

Marine Le Pen und das Gesetz: Wie der Rassemblement National über die Unwählbarkeit nachdenkt

Marine Le Pen steht im Zentrum einer juristisch wie politisch heiklen Konstellation. Nach ihrer Verurteilung im März 2025 in der Affäre um die europäischen Parlamentsassistenten wurde sie zu vier Jahren Haft – davon zwei...

Marine Le Pen steht im Zentrum einer juristisch wie politisch heiklen Konstellation. Nach ihrer Verurteilung im März 2025 in der Affäre um die europäischen Parlamentsassistenten wurde sie zu vier Jahren Haft – davon zwei auf Bewährung –, einer Geldstrafe von 100.000 Euro und vor allem zu fünf Jahren Unwählbarkeit verurteilt. Besonders schwer wiegt dabei, dass die Strafe mit sofortiger Wirkung gilt, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Damit ist Le Pen zunächst von jeder Wahl ausgeschlossen, selbst wenn ihr Berufungsverfahren, das Anfang 2026 beginnt, noch nicht abgeschlossen ist.

Die Versuchung der Gesetzesänderung

Innerhalb des Rassemblement national (RN) wird mittlerweile offen darüber gesprochen, die bestehende Rechtslage zu ändern. Parteivize Sébastien Chenu erklärte unumwunden, man denke darüber nach, die Regeln zu modifizieren. Seine Argumentation lautet, dass die Exekution provisoire im französischen Recht eine Anomalie darstelle: Sie bestrafe Personen, die noch nicht endgültig verurteilt sind. Auch Marine Le Pen selbst räumte jüngst ein, dass es aus ihrer Sicht sinnvoll wäre, diesen Mechanismus zu überdenken – wenn auch nicht als vordringliches politisches Ziel.

Die politische Logik dahinter ist offensichtlich: Eine Änderung des Gesetzes könnte Le Pen die Rückkehr ins Rennen um die Präsidentschaftswahl 2027 ermöglichen. Der RN müsste dafür allerdings in Regierungsverantwortung gelangen, um die Mehrheiten für eine entsprechende Reform zu sichern.

Die Rolle einer möglichen Parlamentsauflösung

In diesem Zusammenhang gewinnt die Forderung nach einer Auflösung der Nationalversammlung besondere Brisanz. Würde Präsident Emmanuel Macron die Assemblée nationale tatsächlich auflösen, stünden vorgezogene Wahlen an. Der RN sieht darin die Chance, eine Mehrheit zu erringen und damit unmittelbar politische Gestaltungsmacht zu erhalten. Auf diese Weise könnte eine Gesetzesänderung noch vor dem Präsidentschaftswahlkampf 2027 auf den Weg gebracht werden.

Darüber hinaus könnte Le Pen, trotz des laufenden Verbots, ihre Kandidatur anmelden, um einen rechtlichen Präzedenzfall zu provozieren. Ein solcher Schritt würde den Verfassungsrat zwingen, die Zulässigkeit der sofortigen Unwählbarkeit erneut zu prüfen. Dieses Szenario birgt aber erhebliche juristische und politische Risiken.

Juristische und institutionelle Hürden

Selbst bei einer parlamentarischen Mehrheit ist der Weg nicht frei von Hindernissen. Das französische Verfassungsrecht hat die sofortige Anwendbarkeit eines passiven Wahlverbots bislang ausdrücklich gestützt. Eine Revision müsste nicht nur politisch durchgesetzt, sondern auch verfassungsrechtlich tragfähig formuliert werden. Hinzu kommt, dass die Gewaltenteilung in Frankreich vorsieht, dass Strafen nicht nach Belieben der politischen Mehrheit aufgehoben werden können. Ein allzu maßgeschneidertes Gesetz zugunsten einer einzelnen Politikerin würde sofort den Verdacht der Instrumentalisierung des Rechtsstaates hervorrufen.

Ein weiterer Unsicherheitsfaktor ist der Zeitplan: Das Berufungsverfahren beginnt im Januar 2026, ein Urteil könnte noch im selben Jahr fallen. Sollte das Urteil die Unwählbarkeit bestätigen, müsste der RN umso schneller handeln. Sollte Le Pen hingegen freigesprochen oder die Strafe abgemildert werden, erledigt sich die Diskussion weitgehend von selbst.

Politische Risiken und Chancen

Die Aussicht, das Recht zu ändern, um einer bestimmten Person den Weg zu ebnen, ist für jede Demokratie heikel. Für den RN stellt sich die Frage, ob ein solcher Schritt der eigenen Glaubwürdigkeit schaden würde – gerade bei jenen Wählerinnen und Wählern, die den Aufstieg der Partei als Ausdruck einer „moralischen Erneuerung“ verstehen. Zugleich könnte das Festhalten an Le Pen als Person den Eindruck erwecken, dass der RN ohne sie kaum strategisch handlungsfähig ist.

Andererseits bietet die Debatte dem RN die Möglichkeit, eine juristische Frage politisch aufzuladen: Die Kritik an der sofortigen Unwählbarkeit lässt sich in ein größeres Narrativ von „Ungerechtigkeit“ und „politischer Justiz“ einfügen, mit dem der RN seit Jahren seine Anhänger mobilisiert. Damit wird die Causa Le Pen Teil einer strategischen Inszenierung, die über die Person hinaus den Anspruch auf Macht legitimieren soll.

Autor: P. Tiko

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