Politik & Gesellschaft

Medef warnt Unternehmen vor Selbstjustiz bei Protesten

Medef-Präsident Patrick Martin fordert vor den Protesten am 24. Oktober einen stärkeren Schutz von Geschäften und Beschäftigten. Unternehmen dürften sich jedoch weder bewaffnen noch eigenmächtig für Ordnung sorgen.

Paris – 23.10.2026: Der Präsident des französischen Arbeitgeberverbands Medef, Patrick Martin, hat Unternehmen vor eigenmächtigen Schutzmaßnahmen während der für Samstag, den 24. Oktober, angekündigten Proteste gewarnt. Nach den Ausschreitungen und Plünderungen vom 17. Oktober dürften Geschäftsinhaber nicht in eine Logik der Selbstjustiz geraten, sagte Martin. Der Schutz von Menschen und Eigentum sei Aufgabe des Staates.

Zugleich verlangte Martin erheblich stärkere Vorkehrungen der Sicherheitsbehörden. Die staatliche Reaktion müsse verhindern, dass Händler und Unternehmer ihre Betriebe aus Sorge vor Angriffen selbst verteidigten oder sich bewaffneten. Zahlreiche Geschäfte waren bei den Gewalttaten des vergangenen Wochenendes beschädigt worden oder mussten zeitweise schließen. Für Beschäftigte und Kunden hatten die Ausschreitungen ebenfalls unmittelbare Folgen.

Der Medef-Präsident hatte die staatliche Ordnungssicherung bereits am 20. Oktober scharf kritisiert. Nach ersten Schätzungen der Regierung waren landesweit mindestens 3.000 Geschäfte von den Unruhen betroffen. Martin forderte zudem, der Staat solle die Schäden nicht versicherter Händler ersetzen. Unternehmen zahlten schließlich auch deshalb Steuern, weil die öffentliche Hand für Sicherheit sorgen müsse, argumentierte er.

Vor dem neuen Protesttag verschärft die Regierung ihre Sicherheitsvorkehrungen. Präsident Emmanuel Macron leitete am Freitagmorgen einen Verteidigungsrat und wollte Vertreter von Schülerorganisationen im Élysée-Palast empfangen. Innenminister Laurent Nuñez kündigte für Freitagvormittag die Vorstellung des Sicherheitskonzepts an. Mehrere Präfekturen verhängten für Samstag räumlich begrenzte Demonstrationsverbote oder zusätzliche Auflagen.

In Paris ist ein angemeldeter Demonstrationszug von der Place de la Bastille zur Place de la Nation grundsätzlich zugelassen. Zugleich gilt in Gebieten um die Place de la République und das Einkaufsviertel Les Halles bis Montagmorgen, den 26. Oktober, zwischen 23 Uhr und 6 Uhr eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Die Behörden begründen die Maßnahmen mit dem Risiko neuer Ausschreitungen und der möglichen Unterwanderung friedlicher Kundgebungen durch Gewalttäter.

Auch außerhalb der Hauptstadt greifen die Behörden zu weitreichenden Anordnungen. In Marseille sollen am 24. Oktober sämtliche Demonstrationen untersagt sein; vergleichbare Einschränkungen gelten unter anderem in Teilen von Limoges, Lille und Angoulême. In Limoges ist die Lage weiterhin vom Brandanschlag auf das Rathaus am 17. Oktober geprägt. Im Zuge der Ermittlungen wurde dort ein zweiter Verdächtiger festgenommen.

Justizminister Gérald Darmanin erklärte am Donnerstag, seit den Gewalttaten seien 2.700 Menschen in Polizeigewahrsam genommen und 217 inhaftiert worden. Damit steht die Regierung unter erheblichem Druck, friedliche Proteste zu ermöglichen und zugleich erneute Plünderungen zu verhindern. Martins Appell zieht dabei eine klare Grenze: Mehr staatlicher Schutz dürfe nicht in private Selbstjustiz umschlagen.

Quellen

  • Franceinfo
  • Le Monde
  • Boursorama mit Media Services

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

Ende des Artikels