Paris – 17.09.2026: Im Pariser Strafgericht soll an diesem Donnerstag die Mutter der inzwischen 13-jährigen Mia aussagen. Lola Montemaggi gehört zu den 15 Angeklagten im Verfahren gegen Rémy Daillet und dessen Umfeld. Seit dem 15. September verhandelt das Gericht über die Entführung des Kindes im Jahr 2021 und über mutmaßliche Pläne der Gruppe für gewaltsame Aktionen gegen den Staat.
Montemaggi muss sich wegen der Entziehung einer Minderjährigen durch einen Elternteil sowie wegen Beihilfe zur Freiheitsberaubung verantworten. Sie bestreitet nicht, an der Aktion beteiligt gewesen zu sein, weist aber deren strafrechtliche Bewertung zurück. Ihre Verteidigung führt ihr damaliges Empfinden an, die Tochter könne ihr dauerhaft vorenthalten werden. Das Gericht wird zu prüfen haben, welche Rolle diese persönliche Überzeugung bei der Tat spielte. Über Schuld und mögliche Strafen ist noch nicht entschieden.
Mia war am 13. April 2021 aus dem Haus ihrer Großmutter in den Vogesen abgeholt worden. Dort lebte die Achtjährige aufgrund einer familiengerichtlichen Schutzmaßnahme. Nach den Ermittlungen traten mehrere Männer gegenüber der Großmutter mit einer erfundenen Begründung auf und nahmen das Kind mit. Fünf Tage später fanden Schweizer Behörden Mia und ihre Mutter in Sainte-Croix im Kanton Waadt. Das Mädchen wurde anschließend den zuständigen französischen Stellen übergeben.
Die Anklage betrachtet die Entführung als Teil eines größeren Geflechts. Die Gruppe um Daillet soll Aktionen zur sogenannten Rückholung fremduntergebrachter Kinder geplant haben. Nach Darstellung der Ermittler diente Mias Entführung zugleich als praktische Erprobung eines organisierten Vorgehens. Daillet werden unter anderem die Beteiligung an der Vorbereitung terroristischer Straftaten sowie Beihilfe zur Entziehung und Freiheitsberaubung einer Minderjährigen vorgeworfen. Er bestreitet zentrale Anschuldigungen.
Fünf der 15 Angeklagten, darunter Montemaggi, sind in diesem Verfahren nicht wegen terroristischer Delikte angeklagt. Die 16. Strafkammer muss daher die jeweilige Beteiligung an der Entführung von den weiter reichenden Vorwürfen trennen. Diese betreffen mutmaßliche Gewalt- und Umsturzpläne aus dem Umfeld der Gruppe. Für die Beweisaufnahme kommt es darauf an, wer welche Vorhaben kannte, unterstützte oder selbst vorbereitete.
Mias Interessen vertritt vor Gericht ihre Anwältin Dorothée Bernard. Angaben zum heutigen Alltag des Mädchens werden zum Schutz seiner Privatsphäre nicht veröffentlicht. Der Name des Kindes war nach der Entführung im Frühjahr 2021 landesweit bekannt geworden.
Der Prozess am Tribunal judiciaire de Paris ist bis zum 9. Oktober angesetzt. Nach der Aussage der Mutter sind weitere Vernehmungen zu den individuellen Tatvorwürfen vorgesehen. Bis zu einem Urteil gilt für sämtliche Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Quellen
- Franceinfo
- Le Monde
- TF1 Info
- Presse judiciaire
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).