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Mindestens elf Franzosen wegen mutmaßlichen Cannabishandels in Thailand in Haft

Mindestens elf französische Staatsangehörige sitzen in Thailand wegen des Verdachts auf Cannabishandel in Haft. Einige sollen über Snapchat mit vermeintlich kostenlosen Reisen angeworben worden sein und Koffer transportiert haben, deren Inhalt sie nach eigener…

Bangkok – 12.08.2026: Mindestens elf französische Staatsangehörige befinden sich in Thailand wegen des Verdachts auf Cannabishandel in Haft. Das berichtete Franceinfo unter Berufung auf eine Polizeiquelle. Demnach wurden die Betroffenen seit Mitte Juni festgenommen. Zu ihrem Alter und ihrer Herkunft, den Festnahmeorten sowie den sichergestellten Mengen machten die zuständigen Behörden zunächst keine öffentlichen Angaben.

Einige der Festgenommenen sollen über Snapchat auf Angebote reagiert haben, die als "Thailand-Plan" oder kostenlose Reise beworben wurden. Die angeworbenen Personen erhielten dem Bericht zufolge Flug und Unterkunft. Im Gegenzug sollten sie auf dem Rückweg Koffer nach Frankreich bringen. Darin soll sich Cannabis befunden haben. Ob die Beschuldigten den Inhalt kannten, ist Gegenstand der thailändischen Ermittlungen und bislang nicht gerichtlich geklärt.

Die geschilderte Methode entspricht einem bekannten Muster des internationalen Drogenhandels: Organisatoren werben Reisende mit kostenlosen oder günstigen Aufenthalten an und übertragen ihnen den Transport des Gepäcks. Für die Kuriere liegt darin ein erhebliches Risiko. Bei einer Kontrolle werden Besitz und Transport der Ware zunächst der Person zugerechnet, die den Koffer mit sich führt. Die Behauptung, vom Inhalt nichts gewusst zu haben, schützt nicht automatisch vor Ermittlungen oder Untersuchungshaft.

Die thailändische Rechtslage ist strenger, als das zeitweilige Bild eines weitgehend liberalisierten Cannabismarktes vermuten lässt. Cannabis und Hanf wurden 2022 zwar aus einer bestimmten Kategorie von Betäubungsmitteln gestrichen. Seit dem 26. Juni 2025 ist der Zugang jedoch wieder auf medizinische Zwecke beschränkt und setzt eine ärztliche Verordnung voraus. Onlineverkauf und Werbung sind untersagt. Cannabisextrakte mit einem THC-Gehalt von mehr als 0,2 Prozent unterliegen weiterhin dem Betäubungsmittelrecht.

Das französische Außenministerium warnt Reisende ausdrücklich vor schweren strafrechtlichen Folgen bei Drogenbesitz und Drogenhandel in Thailand. Bereits geringe Mengen können Haftstrafen und hohe Geldbußen nach sich ziehen. Eine Überstellung rechtskräftig Verurteilter in eine französische Haftanstalt ist nach Angaben des Ministeriums nur unter engen Voraussetzungen möglich. Grundsätzlich verlangen die thailändischen Behörden, dass vier Jahre oder ein Drittel der Strafe verbüßt wurden, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist. Zudem müssen Geldstrafen und Schadenersatz beglichen sein.

Für sämtliche Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Französische Auslandsvertretungen können ihnen konsularischen Beistand gewähren, Kontakte zu Angehörigen ermöglichen und Listen örtlicher Rechtsanwälte bereitstellen. In die thailändische Strafjustiz dürfen sie jedoch nicht eingreifen; weder eine Freilassung noch eine vorzeitige Rückkehr nach Frankreich können sie erwirken.

Quellen

  • Franceinfo
  • Französisches Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten
  • Öffentlichkeitsdienst der thailändischen Regierung

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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