Paris – 12.08.2026: Anlässlich der am Mittwoch in Frankreich sichtbaren Sonnenfinsternis warnt die französische Verbraucherschutzbehörde DGCCRF vor unzureichend gekennzeichneten oder nicht regelkonformen Schutzbrillen. Die Behörde hat eine landesweite Kontrollaktion bei Herstellern, Importeuren und Händlern eingeleitet. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums wurden bereits fast 90 Unternehmen überprüft. Bei Verstößen können Verkaufsstopps, Rücknahmen, Beschlagnahmungen oder die Vernichtung betroffener Produkte angeordnet werden.
Die Warnung ist dringlich, weil die Sonne am 12. August in weiten Teilen Frankreichs teilweise verdeckt erscheint; im Südwesten ist die Bedeckung nahezu vollständig. Auch bei stark verdunkelter Sonne darf niemand ohne geeigneten Filter direkt auf die Sonnenscheibe blicken. Die intensive Strahlung kann die Netzhaut schädigen, ohne während der Beobachtung Schmerzen auszulösen. Mögliche Verletzungen werden deshalb mitunter erst später bemerkt.
Die DGCCRF verlangt für Brillen zur direkten Sonnenbeobachtung eine CE-Kennzeichnung, Sicherheitshinweise und eine Gebrauchsanweisung auf Französisch sowie eine eindeutig nachvollziehbare Angabe zum Hersteller oder Importeur. Als technische Referenz gilt die Norm EN ISO 12312-2:2015. Sie regelt die Anforderungen an Filter, die für den unmittelbaren Blick in die Sonne ohne Fernglas, Teleskop oder andere vergrößernde Optik bestimmt sind. Fehlende Angaben, beschädigte Filterflächen oder nicht identifizierbare Anbieter gelten als Warnzeichen.
Vor der Finsternis hatten Medien über Brillen berichtet, die ohne CE-Kennzeichnung oder französischsprachige Anleitung verkauft worden seien. Die Französische Astronomische Vereinigung meldete demnach entsprechende Produkte bei der DGCCRF. Die staatliche Behörde bestätigte eine gezielte Untersuchung des Marktes, veröffentlichte jedoch keine vollständige Liste der beanstandeten Modelle oder Verkaufsstellen. Verbraucher können sich daher nicht allein am Kaufort orientieren, sondern müssen Kennzeichnung und Zustand der Brille selbst prüfen.
Normale Sonnenbrillen bieten nach Angaben des Wirtschafts- und des Gesundheitsministeriums selbst mit sehr dunklen Gläsern keinen ausreichenden Schutz. Ungeeignet sind außerdem 3D-Brillen, Rauchglas, Röntgenbilder, Fotonegative und selbst gebastelte Filter. Auch Schutzbrillen von der totalen Sonnenfinsternis am 11. August 1999 sollten nicht erneut verwendet werden, weil Materialalterung ihre Schutzwirkung beeinträchtigt haben kann.
Vor der Benutzung sind die Filter auf Kratzer, Risse und Verformungen zu kontrollieren. Die Brille muss während der gesamten direkten Beobachtung aufgesetzt bleiben. Wer kein nachweislich geeignetes Modell besitzt, sollte die Sonne ausschließlich indirekt beobachten. Bei einem bestätigten Gesundheitsrisiko drohen verantwortlichen Anbietern nach Angaben der DGCCRF neben behördlichen Maßnahmen auch strafrechtliche Folgen; Geldbußen können bis zu 200.000 Euro betragen.
Quellen
- Französisches Wirtschaftsministerium und DGCCRF
- Französisches Wirtschaftsministerium – Pressemitteilung
- Numerama
- Franceinfo
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).