Paris – 06.08.2026: Russland hat die französische Ausweisungsverfügung gegen Xenia Fedorova als politische Verfolgung kritisiert. Die Maßnahme widerspreche Frankreichs Bekenntnis zur Meinungsfreiheit, hieß es am Donnerstag aus Moskau. Fedorova war bis 2022 Generaldirektorin von RT France und tritt weiterhin in französischen Medien auf.
Das französische Innenministerium hatte Ende Juli bestätigt, dass gegen die russische Staatsangehörige eine ministerielle Ausweisungsverfügung erlassen wurde. Nach Darstellung der Behörden fungiert Fedorova als Mittlerin von Desinformationskampagnen, die von russischen Stellen gesteuert würden. Diese Aktivitäten seien darauf gerichtet, das Vertrauen in staatliche Institutionen zu schwächen und die öffentliche Ordnung in Frankreich zu destabilisieren.
Die Verfügung stützt sich demnach weniger auf einzelne publizistische Äußerungen als auf Fedorovas mutmaßliche Rolle in einer ausländischen Einflussoperation. Diese Unterscheidung ist rechtlich bedeutsam: Die Meinungsfreiheit schützt grundsätzlich auch kontroverse, falsche oder regierungskritische Positionen. Für eine Ausweisung muss der Staat dagegen eine hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder grundlegender staatlicher Interessen geltend machen. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann gerichtlich überprüft werden.
Parallel zur Ausweisungsverfügung wurden Fedorovas Vermögenswerte für sechs Monate eingefroren. Die Vermögenssperre soll verhindern, dass finanzielle Mittel für Handlungen verwendet werden, die nach Einschätzung der Regierung die innere Sicherheit oder nationale Interessen beeinträchtigen könnten. Gegen beide Verwaltungsakte stehen Rechtsmittel offen. Damit dürfte sich die Auseinandersetzung auch vor französischen Gerichten fortsetzen.
Fedorova leitete RT France vom Sendestart 2017 bis zur Einstellung des Betriebs im Jahr 2022. Nach dem russischen Großangriff auf die Ukraine hatte die Europäische Union die Verbreitung der staatlich kontrollierten russischen Sender RT und Sputnik eingeschränkt. Die französische Regierung wirft Fedorova vor, anschließend weiterhin politische Narrative des Kremls in den französischen Medienraum getragen zu haben.
Das Außenministerium hatte sie bereits am 23. Juli als aktive Verbreiterin von Desinformation bezeichnet. Der Fall gehört zur verschärften französischen Politik gegen ausländische Einflussnahme. Ein 2024 beschlossenes Gesetz erweiterte die staatlichen Instrumente zur Erfassung solcher Aktivitäten und schuf unter anderem ein Register für Interessenvertretung im Auftrag ausländischer Akteure.
Moskau deutet die Maßnahmen hingegen als Angriff auf den politischen Pluralismus. Damit treffen zwei gegensätzliche Bewertungen aufeinander: Russland beruft sich auf die Freiheit publizistischer Tätigkeit, Frankreich auf den Schutz vor staatlich gelenkter Einflussnahme. Die französischen Behörden begründen ihr Vorgehen ausdrücklich mit dem Verdacht einer koordinierten Destabilisierung und nicht mit einem allgemeinen Verbot prorussischer Positionen.
Quellen
- Franceinfo
- Ministère de l'Intérieur
- Ministère de l'Europe et des Affaires étrangères
- Légifrance
- Reuters
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).