Paris – 16.08.2026: Frankreichs Regierung arbeitet nach der Entscheidung des Conseil constitutionnel vom 14. August an einer neuen gesetzlichen Grundlage für eine Altersgrenze in sozialen Netzwerken. Präsident Emmanuel Macron beauftragte Premierminister Sébastien Lecornu mit einer rechtlich belastbaren Neufassung. Das Vorhaben, unter 15-Jährigen den Zugang grundsätzlich zu verwehren, gehört zu Macrons wichtigsten digitalpolitischen Projekten vor dem Ende seiner Amtszeit.
Der Verfassungsrat beanstandete die am 21. Juli vom Parlament verabschiedete Regelung als unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit Jugendlicher. Der Gesetzgeber hatte ein allgemeines Zugangsverbot für alle unter 15 Jahren vorgesehen. Dessen Umsetzung hätte eine zuverlässige Altersprüfung erfordert, die sich zwangsläufig auch auf erwachsene Nutzer ausgewirkt hätte.
Ein möglicher Ansatz ist nun, die betroffenen Dienste enger zu definieren. Der bisherige Text erfasste soziale Netzwerke weitgehend nach den Maßstäben des europäischen Plattformrechts. Darunter konnten Angebote fallen, deren Zweck nicht vorwiegend in öffentlichen Beiträgen oder algorithmisch verbreiteten Inhalten besteht. Eine Neufassung müsste daher genauer zwischen reichweitenstarken Plattformen und Diensten unterscheiden, die vor allem der direkten Kommunikation dienen.
Zudem dürfte die Regierung die Pflichten nach dem Gefährdungsprofil einzelner Angebote abstufen. Der Senat hatte während des Gesetzgebungsverfahrens eine begrenzte Liste besonders problematischer Plattformen vorgeschlagen. Damit sollte der verfassungsrechtliche Einwand gegen ein absolutes Verbot entschärft werden. Zugleich berührt ein solches Modell europäisches Recht: Nationale Vorgaben für Plattformen mit Sitz in anderen EU-Staaten müssen mit dem Digital Services Act vereinbar sein.
Erneut zur Debatte steht auch die technische Alterskontrolle. Eine Lösung, die faktisch von allen Nutzern einen Identitätsnachweis verlangt, wäre mit erheblichen datenschutz- und verfassungsrechtlichen Risiken verbunden. Das bereits geltende französische Recht verpflichtet Anbieter sozialer Netzwerke, das Alter minderjähriger Nutzer zu prüfen und bei unter 15-Jährigen die Zustimmung der Eltern einzuholen. Die dafür vorgesehenen Verfahren müssen zertifiziert werden; die Aufsicht liegt bei der Regulierungsbehörde Arcom.
Der rechtspolitische Spielraum liegt deshalb in einer Verbindung aus präziseren Dienstedefinitionen, abgestuften Pflichten und datensparsamen Altersnachweisen. Schon der Staatsrat hatte im Januar vor den verfassungsrechtlichen Risiken eines allgemeinen und absoluten Zugangsverbots gewarnt. In den parlamentarischen Beratungen blieb zudem offen, ob Messenger und Plattformen mit Kommentarfunktionen einbezogen werden sollten.
Das Urteil durchkreuzt den Zeitplan der Regierung. Ursprünglich sollte die Regelung zum Schuljahresbeginn im September 2026 für neue Konten gelten. Frankreich kann zwar ein politisches Mindestalter festlegen, muss dessen Durchsetzung gegenüber grenzüberschreitend tätigen Plattformen jedoch mit den Grundrechten, dem Datenschutz und dem harmonisierten EU-Digitalrecht in Einklang bringen.
Quellen
- Franceinfo
- Conseil d'État
- Sénat
- Assemblée nationale
- Légifrance
- Élysée
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).