Biscarrosse – 29.07.2026: Nach dem schweren Waldbrand kehren erste Urlauber nach Biscarrosse zurück. Von einem normalen Ferienbetrieb ist der Badeort im Département Landes jedoch weit entfernt. Mehrere Viertel bleiben wegen laufender Einsätze unzugänglich. Für Campingplätze, Hotels, Gastronomie, Handel und Saisonbeschäftigte fällt der Ausfall in eine wirtschaftlich besonders wichtige Phase der Sommerferien.
Die Präfektur der Landes hatte am 27. Juli die schrittweise Rückkehr von Einwohnern nach Biscarrosse, Parentis-en-Born und Sanguinet erlaubt. Das Feuer breitet sich zwar nicht weiter aus, doch Feuerwehr und Sicherheitskräfte überwachen die Brandflächen. Nach hohen Temperaturen am 28. Juli mussten Einsatzkräfte zahlreiche kleinere Wiederentzündungen bekämpfen. Einige zuvor evakuierte Bereiche blieben deshalb geschlossen.
In Biscarrosse betrifft dies weiterhin unter anderem die Viertel Navarrosse, En Chon, Mayotte, Goubern, Le Bosque, Millas, En Bergoin, Caillaou, En Belliard und En Bonnet. Dort ist der Zugang wegen der Arbeiten an Glutnestern und Brandrändern untersagt. Die Beschränkungen erschweren den Ferienbetrieb erheblich: Unterkünfte, Geschäfte und Dienstleister sind teilweise nicht erreichbar oder müssen ihre Angebote kurzfristig anpassen. Auch bereits angereiste Gäste können ihren Aufenthalt nicht wie geplant verbringen.
Die Industrie- und Handelskammer der Landes hat inzwischen eine zentrale Erfassung der wirtschaftlichen Folgen eingerichtet. Als unmittelbar betroffen nennt sie Beherbergungsbetriebe, Restaurants, Einzelhändler, Campingplatzbetreiber, Handwerksbetriebe, Industrieunternehmen und touristische Dienstleister. Die Kammer sammelt deren Anliegen und leitet sie an die Präfektur weiter. Unternehmen sollen ihre Lage auch dann melden, wenn sich Umsatzverluste und weitere Schäden noch nicht verlässlich beziffern lassen.
Seit dem 29. Juli steht den Firmen zudem ein Informationspaket der Steuerverwaltung über mögliche Hilfen in der Ausnahmesituation zur Verfügung. Die Handelskammer verweist außerdem auf Regelungen zur Kurzarbeit sowie auf Sofortmaßnahmen der Sozialversicherungsträger. Arbeitgeber erhalten damit erste Möglichkeiten, auf vorübergehende Betriebsschließungen oder den Ausfall von Beschäftigten zu reagieren. Für Saisonkräfte ist die Lage besonders heikel, weil ihre Einkommen unmittelbar von den wenigen Wochen der sommerlichen Hochsaison abhängen.
Der Brand hatte in den Tagen zuvor großräumige Evakuierungen ausgelöst und nach Angaben der Handelskammer mehr als 2.500 Hektar erfasst. Die vorsichtige Rückkehr einzelner Gäste bringt daher noch keine wirtschaftliche Normalisierung. Solange Einsatzkräfte Brandflächen kontrollieren und Viertel gesperrt bleiben, können zahlreiche Betriebe ihre Kapazitäten nicht vollständig nutzen. Das Ausmaß der finanziellen Verluste dürfte sich erst erfassen lassen, wenn wieder alle betroffenen Gebiete zugänglich sind.
Quellen
- Präfektur der Landes
- Industrie- und Handelskammer der Landes
- Franceinfo
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).