Paris – 13.10.2026: Die französische Nationalversammlung hat den Gesetzentwurf für eine umfassende Antwort auf sexualisierte, sexistische und innerfamiliäre Gewalt gegen Frauen und Kinder mit 503 Stimmen angenommen. Gegenstimmen gab es keine, 67 Abgeordnete enthielten sich. Das 69 Artikel umfassende Vorhaben geht nun an den Senat und ist damit noch nicht endgültig beschlossen. Regierung und Parlament behandeln den Text im beschleunigten Verfahren.
Der Entwurf verbindet Prävention, Strafverfolgung, Gesundheitsversorgung und Opferrechte. Kernstück ist ein verbindlicher Mindeststandard für Ermittlungen nach Anzeigen wegen sexualisierter, sexistischer oder innerfamiliärer Gewalt. Er soll verhindern, dass Verfahren ohne hinreichende Prüfung frühzeitig eingestellt werden. Vorgesehen sind insbesondere die Anhörung der betroffenen Person und des Beschuldigten, Durchsuchungen sowie Nachforschungen zu möglichen weiteren Opfern.
Auch die Justiz soll stärker spezialisiert werden. An jedem Gericht sollen zwei Richter und ein Staatsanwalt besondere Zuständigkeiten für sexualisierte und innerfamiliäre Gewalt erhalten. Für besonders schwere Vergewaltigungen, auf die mindestens 20 Jahre Freiheitsstrafe stehen, sieht der Entwurf ein spezialisiertes Schwurgericht vor. Andere Vergewaltigungsverfahren sollen weiterhin vor den seit 2023 bestehenden regionalen Strafgerichten verhandelt werden, die mit Berufsrichtern besetzt sind.
Für Betroffene enthält der Text mehrere konkrete Änderungen. Der Begriff der sexualisierten Gewalt innerhalb der Familie soll weiter gefasst werden. Inzest würde als eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch verankert und auf Taten an Cousinen und Cousins ersten Grades ausgeweitet. Die sogenannte gleitende Verjährung soll künftig außerdem für volljährige Betroffene gelten: Begeht derselbe Täter vor Ablauf der Verjährungsfrist eine weitere Sexualstraftat, kann sich die Frist für den früheren Fall verlängern.
Bei Kindern zielt der Entwurf auf eine frühere Erkennung und eine verlässlichere Versorgung. Schulen sollen während der Schullaufbahn zunächst vier verpflichtende Gespräche anbieten, in denen mögliche Gewalterfahrungen erkannt werden können. Ab 2032 ist ein solches Gespräch jährlich vorgesehen. Minderjährige Opfer sollen zudem einen von der Krankenversicherung finanzierten Behandlungsweg für psychotraumatische Folgen erhalten. Nach sexualisierter Gewalt sollen für medizinische Leistungen weder Vorauszahlungen noch Eigenanteile oder Honoraraufschläge anfallen.
Das Gesetz sieht ferner eine unabhängige Beobachtungsstelle für sexualisierte und innerfamiliäre Gewalt vor. Sie soll staatliche Maßnahmen bewerten, Daten zu Tötungen von Frauen und Kindern zusammentragen und Forschung anregen. Hinzu kommt ein eigener Straftatbestand für den unaufgeforderten Versand sexueller Bilder. Dafür drohen bis zu ein Jahr Haft und 15.000 Euro Geldstrafe; sind Minderjährige betroffen, sollen strengere Strafen gelten. Ob und in welcher Form diese Bestimmungen gelten werden, entscheidet nun das weitere Verfahren im Senat.
Quellen
- Franceinfo
- Assemblée nationale
- LCP – La Chaîne Parlementaire
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).