Paris – 09.10.2026: Die französische Nationalversammlung hat am letzten Beratungstag über den Gesetzentwurf gegen sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt mehrere Bestimmungen gestrichen. Betroffen ist vor allem der geplante Schutz ausländischer Opfer, die nach einer Anzeige wegen sexualisierter Gewalt eine Ausreiseverfügung erhalten könnten. Der Entwurf soll Frauen und Kinder umfassender schützen und geht auf die Arbeit einer Koalition aus mehr als 140 feministischen Organisationen und Kinderschutzverbänden zurück.
Für die Streichung des betreffenden Artikels votierten 100 von 150 Abgeordneten, 50 stimmten dagegen. Das Rassemblement National stellte mit 80 Stimmen den größten Teil der Mehrheit. Die Fraktion argumentierte, die vorgesehene Ausnahme könne neue Möglichkeiten schaffen, das Aufenthaltsrecht zu umgehen. Ihr Abgeordneter Kévin Pfeffer verlangte stattdessen, bestehende Ausreiseverfügungen konsequenter zu vollstrecken.
Die gestrichene Regelung sollte Betroffenen den Gang zur Polizei ermöglichen, ohne dass sie den Verlust ihres Aufenthaltsrechts befürchten müssen. Die kommunistische Berichterstatterin Elsa Faucillon verwies auf Frauen, deren Aufenthalt vom Status ihres Ehemanns abhängt. Diese Abhängigkeit könne eine Anzeige gegen einen gewalttätigen Partner erheblich erschweren. Nach Angaben der Hilfsorganisation Cimade verlieren rund 70 Prozent der ausländischen Frauen in spezialisierten Beratungsstellen ihren Aufenthaltstitel, wenn sie einen gewalttätigen Partner verlassen.
Die Mehrheit kam allerdings nicht allein durch das Rassemblement National zustande. Auch mehrere Abgeordnete aus dem zentralen Regierungslager unterstützten die Änderungsanträge. Gleichstellungsministerin Aurore Bergé warnte davor, dass Personen, die Frankreich verlassen müssten, die Schutzvorschrift missbrauchen könnten. Die parlamentarische Auseinandersetzung verknüpfte damit den Schutz von Gewaltopfern unmittelbar mit der restriktiven französischen Migrationspolitik.
Zuvor hatte die Nationalversammlung bereits einen besonderen Anspruch auf Arbeitsfreistellung für Beschäftigte abgelehnt, die Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind. Das Rassemblement National wollte solche Fälle betrieblichen Vereinbarungen überlassen. Weil zahlreiche übertragene Stimmen das Ergebnis zugunsten der Fraktion beeinflusst haben sollen, wurde zu diesem Artikel eine erneute Beratung beantragt.
Erhalten blieben Teile des gesundheitspolitischen Abschnitts. Opfer sexualisierter Gewalt sollen die Kosten einschlägiger medizinischer Behandlungen weder vorstrecken noch Eigenbeteiligungen oder Honoraraufschläge tragen müssen. Für Minderjährige ist zudem ein von der Krankenversicherung finanzierter Versorgungspfad vorgesehen, der psychotraumatische Folgen berücksichtigt.
Die sozialistische Initiatorin Céline Thiébault-Martinez kritisierte jedoch, dass eine verbindliche Finanzierung fehle. Haushaltsminister David Amiel bezifferte die langfristigen Mehrkosten des Gesetzes in seiner derzeitigen Fassung auf jährlich drei bis vier Milliarden Euro. Über den gesamten Entwurf soll die Nationalversammlung am 13. Oktober 2026 abstimmen; voraussichtlich im Januar folgt die Beratung im Senat.
Quellen
- Franceinfo
- Assemblée nationale
- Agence France-Presse via TV5MONDE
- Coalition féministe et enfantiste pour une loi intégrale
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).