Wirtschaft

Notenbanken lehnen Mélenchons Plan für Schuldenerlass ab

Die Banque de France und die Europäische Zentralbank weisen den Vorschlag zurück, einen Teil der französischen Staatsschuld zu streichen. Sie warnen vor einem Verstoß gegen europäisches Recht, Vertrauensverlust und höheren Zinsen.

Paris – 11.09.2026: Der Gouverneur der Banque de France hat einen Erlass französischer Staatsschulden als rechtswidrig, gefährlich und nutzlos zurückgewiesen. Er reagierte damit auf einen Vorschlag Jean-Luc Mélenchons, jenen Teil der Staatsanleihen zu annullieren oder einzufrieren, den die Banque de France im Rahmen geldpolitischer Programme für das Eurosystem hält. Die Auseinandersetzung hat damit den französischen Präsidentschaftswahlkampf erreicht.

Christine Lagarde, Präsidentin der Europäischen Zentralbank, schloss sich der Kritik am Donnerstag in Berlin an. Die Annullierung von Forderungen gegenüber dem französischen Staat wäre nach ihrer Einschätzung ein eindeutiger Verstoß gegen die europäischen Verträge. Sie warnte außerdem vor finanziellen Folgen: Ein Staat, der eigene Verbindlichkeiten streiche, müsse bei einer späteren Kreditaufnahme mit schwindendem Vertrauen seiner Gläubiger und höheren Zinsen rechnen.

Mélenchon argumentiert, Frankreich könne durch die Streichung der bei der Zentralbank gehaltenen Titel finanzielle Spielräume für soziale und öffentliche Ausgaben gewinnen. Nach den in der Debatte genannten Zahlen geht es um rund 18 Prozent der französischen Staatsschuld. Diese belief sich Ende des ersten Quartals 2026 auf etwa 3,536 Billionen Euro; der betreffende Anteil entspräche demnach ungefähr 636 Milliarden Euro.

Rechtlich verweist die Europäische Zentralbank auf Artikel 123 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die Vorschrift untersagt der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken, öffentlichen Stellen Kreditfazilitäten einzuräumen oder deren Schuldtitel unmittelbar zu erwerben. Lagarde wertet einen nachträglichen Erlass bereits gehaltener Forderungen als Umgehung dieses Verbots der monetären Staatsfinanzierung.

Der Einwand der Nutzlosigkeit betrifft die öffentliche Gesamtbilanz. Die Banque de France gehört zum öffentlichen Sektor; ihre Vermögenswerte, Erträge und Verluste wirken daher mittelbar auf den Staat zurück. Würden Forderungen gegen Frankreich abgeschrieben, sänke zwar die ausgewiesene Bruttoschuld. Zugleich verlöre das Eurosystem jedoch einen Vermögenswert in entsprechender Höhe. Ein buchhalterischer Vorgang allein schüfe somit keine zusätzlichen realen Mittel für den Haushalt.

Politisch berührt der Streit die institutionelle Ordnung der Währungsunion. Das Eurosystem kaufte die Anleihen am Sekundärmarkt und begründete dies als geldpolitisches Instrument zur Sicherung der Preisstabilität. Eine gezielte Entlastung eines einzelnen Mitgliedstaates durch einen Schuldenerlass würde dagegen die Trennung zwischen unabhängiger Geldpolitik und nationaler Haushaltspolitik infrage stellen.

Die Warnungen fallen zudem in eine Phase erhöhter Sensibilität an den Kapitalmärkten. Frankreich muss auslaufende Anleihen fortlaufend refinanzieren und bleibt dabei auf private sowie institutionelle Investoren angewiesen. Die Europäische Zentralbank erhöhte ihre drei Leitzinsen am 10. September um jeweils 0,25 Prozentpunkte. Der Einlagensatz soll vom 16. September 2026 an bei 2,50 Prozent liegen.

Quellen

  • Franceinfo
  • Europäische Zentralbank
  • Banque de France
  • EUR-Lex
  • Reuters

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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