Politik & Gesellschaft

Panot fordert Untersuchungsausschuss nach Datenangriff auf den Fiskus

Nach dem Cyberangriff auf die französische Steuerverwaltung verlangt Mathilde Panot eine parlamentarische Untersuchung. Nach Angaben der DGFiP wurden Daten von 678.000 Privatpersonen und Unternehmen abgerufen und kopiert.

Paris – 19.08.2026: Der Cyberangriff auf die französische Steuerverwaltung wird zum Gegenstand einer politischen Auseinandersetzung. Mathilde Panot, Vorsitzende der Fraktion von La France insoumise in der Nationalversammlung, forderte am Mittwoch die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Im Sender France Inter bezeichnete sie die Lage als "außerordentlich schwer". Aufgeklärt werden müsse, wie der Angriff möglich gewesen sei und wie die Behörden mit dem Vorfall umgegangen seien.

Panot kritisierte vor allem die Informationspolitik. Ohne die öffentliche Selbstbezichtigung der Cyberkriminellen, sagte sie, wäre womöglich nicht bekannt geworden, dass Daten in großem Umfang entwendet worden seien. Damit richtet sich ihre Forderung über die technische Aufarbeitung hinaus auf die Abläufe innerhalb der Verwaltung: Wann wurde der Angriff erkannt, welche Stellen wurden informiert und zu welchem Zeitpunkt erfuhren die Betroffenen davon?

Nach Angaben der Direction générale des Finances publiques (DGFiP) wurden Datensätze von insgesamt 678.000 Privatpersonen und Unternehmen unrechtmäßig eingesehen und kopiert. Die Behörde verweist in ihren Informationen zu dem Vorfall auf einen illegalen Zugriff auf die nationale Datei der Bankkonten, Ficoba. Dieses Register erfasst die Existenz von Konten in Frankreich und enthält Angaben zu deren Inhabern. Es weist hingegen nicht den Kontostand oder einzelne Zahlungsvorgänge aus.

Für die Betroffenen besteht das unmittelbare Risiko vor allem darin, dass erbeutete Informationen für gezielte Betrugsversuche verwendet werden. Kriminelle können glaubwürdiger auftreten, wenn sie bereits persönliche oder geschäftliche Angaben kennen. Nachrichten, Anrufe oder Schreiben, die vorgeblich von der Steuerverwaltung, einer Bank oder einer anderen Behörde stammen, verdienen deshalb besondere Vorsicht. Zugangsdaten, Passwörter oder Bankinformationen sollten nicht über Links in unerwarteten Mitteilungen eingegeben oder telefonisch preisgegeben werden.

Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss könnte Verantwortliche und Fachleute anhören, Akten anfordern und die Reaktion staatlicher Stellen prüfen. Die Forderung der LFI-Fraktionsvorsitzenden führt jedoch nicht automatisch zu seiner Einsetzung. Dafür ist ein förmliches Verfahren in der Nationalversammlung erforderlich; die konkrete Ausgestaltung hängt von den parlamentarischen Mehrheiten und den geltenden Verfahrensregeln ab.

Der Vorfall betrifft eine Verwaltung, die große Mengen sensibler Informationen verarbeitet und für Bürger wie Unternehmen zu den wichtigsten digitalen Schnittstellen des Staates gehört. Entsprechend reicht die Aufarbeitung von der technischen Absicherung über die behördliche Kommunikation bis zum Schutz der Betroffenen vor Folgebetrug. Als gesichert gilt nach Darstellung der DGFiP bislang, dass Daten von 678.000 Privatpersonen und Unternehmen abgerufen und kopiert wurden.

Quellen

  • Franceinfo
  • Direction générale des Finances publiques (DGFiP)

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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