Politik & Gesellschaft

Paris verlängert nächtliche Ausgangssperre in zwei zentralen Vierteln

Rund um Les Halles und die Place de la République gilt bis zum 26. Oktober nachts eine Ausgangssperre. Betroffen sind Erwachsene und Minderjährige.

Paris – 22.10.2026: Die Pariser Polizeipräfektur hat die nächtliche Ausgangssperre in zwei zentralen Bereichen der Hauptstadt bis Montagmorgen, 26. Oktober, verlängert. Rund um Les Halles und auf der Place de la République ist es weiterhin in jeder Nacht von 23 bis 6 Uhr untersagt, sich im abgegrenzten Gebiet aufzuhalten oder es zu betreten. Die Vorschrift gilt für Erwachsene ebenso wie für Minderjährige.

Der am Donnerstag veröffentlichte Erlass folgt auf Gewalt und Plünderungen am Wochenende im Zusammenhang mit der Mobilisierung vom 17. Oktober. Die Behörden begründen die Maßnahme mit dem Schutz von Menschen, Geschäften und öffentlichen Einrichtungen. Sie ist räumlich eng begrenzt und gilt weder für ganz Paris noch pauschal für alle Bahnhöfe, Einkaufsstraßen oder Wohnviertel der Stadt.

Les Halles gehört tagsüber zu den am stärksten frequentierten Verkehrsknoten der Hauptstadt. Rund um das Einkaufszentrum und den Bahnhof Châtelet-Les Halles treffen Metro, Regionalbahn und dichter Fußgängerverkehr aufeinander. Die Place de la République wiederum ist ein bedeutender Versammlungsort an der Grenze mehrerer Arrondissements. In beiden Gebieten war die Ausgangssperre bereits seit Montagabend jeweils für die Nacht angeordnet worden.

Für Anwohner, Beschäftigte im Nachtbetrieb und Reisende bedeutet die Verlängerung, Wege und Heimfahrten entsprechend zu planen. Eine allgemeine Ausnahme für bestimmte Altersgruppen sieht die Anordnung nicht vor. Wer die abgegrenzten Bereiche während der Sperrzeit aus beruflichen oder anderen notwendigen Gründen passieren muss, sollte die Hinweise der Polizeipräfektur und der Verkehrsbetriebe beachten. Zugänge und Durchgänge können im Zuge des Polizeieinsatzes eingeschränkt sein.

Zusätzlich untersagte die Polizeipräfektur für die Nacht von Donnerstag auf Freitag nicht angemeldete Versammlungen in mehreren besonders geschützten Bereichen. Dazu gehören das Umfeld des Élysée-Palasts, der Nationalversammlung und des Senats sowie die Champs-Élysées und wichtige Bahnhöfe. Dieses Verbot ist von der Ausgangssperre zu unterscheiden: Es richtet sich gegen nicht angemeldete Zusammenkünfte, während die Ausgangssperre grundsätzlich den Aufenthalt in den beiden festgelegten Zonen untersagt.

Die Anordnung ist eine vorbeugende Polizeimaßnahme. Ermittlungen zu einzelnen Gewalttaten oder Plünderungen werden davon unabhängig geführt. Angaben zu Tatverdächtigen, Verletzten oder zur Höhe möglicher Schäden enthielt die Mitteilung über die Verlängerung nicht. Die Ausgangssperre endet nach dem veröffentlichten Erlass am Montag, 26. Oktober, um 6 Uhr; der übrige Pariser Stadtbereich bleibt von einer allgemeinen nächtlichen Sperre ausgenommen.

Quellen

  • Franceinfo
  • Polizeipräfektur Paris laut Franceinfo
  • Associated Press
  • Le Parisien

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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