Politik & Gesellschaft

Pariser Gericht hebt Eilausweisung von Doualemn auf

Das Verwaltungsgericht Paris hat die Eilausweisung des algerischen Influencers Boualem Naman aufgehoben. Die Richter beanstandeten das gewählte Verfahren, nicht die strafrechtliche Verurteilung wegen Anstiftung zur Gewalt.

Paris – 18.09.2026: Das Verwaltungsgericht Paris hat die Eilausweisung des algerischen Influencers Boualem Naman aufgehoben, der im Internet unter dem Namen Doualemn auftritt. Die Richter erklärten die entsprechenden Verfügungen des Innenministeriums für rechtswidrig. Ihre Entscheidung betrifft das gewählte Verwaltungsverfahren; Namans strafrechtliche Verurteilung bleibt davon unberührt.

Der 61-Jährige war Anfang Januar 2025 in Montpellier festgenommen worden. Anlass war ein am 4. Januar auf TikTok veröffentlichtes Video, in dem er zu Gewalt gegen einen Gegner der algerischen Regierung aufgerufen haben soll. Das Innenministerium entzog ihm daraufhin den Aufenthaltstitel und ordnete seine Ausweisung wegen "absoluter Dringlichkeit" an. Dieses beschleunigte Verfahren schränkt die sonst vorgesehenen Möglichkeiten zur Anhörung ein.

Der Versuch, Naman nach Algerien auszuweisen, scheiterte bereits am 9. Januar 2025. Die algerischen Behörden verweigerten ihm nach seiner Ankunft die Einreise, woraufhin er nach Frankreich zurückgebracht wurde. Wenige Wochen später setzte das Verwaltungsgericht Paris die Eilausweisung aus. Nach Auffassung der Richter war damals nicht ausreichend belegt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für das besonders dringliche Verfahren erfüllt waren.

Mit dem Urteil vom Freitag geht das Gericht über diese vorläufige Entscheidung hinaus und hebt die Ausweisungsverfügungen auf. Der öffentliche Berichterstatter hatte dies bereits bei der Verhandlung am 3. September beantragt. Er vertrat die Auffassung, dass die Naman angelastete Straftat die besonderen rechtlichen Anforderungen an eine ministerielle Ausweisung im Verfahren der absoluten Dringlichkeit nicht erfülle.

Unabhängig davon bestätigte das Berufungsgericht Montpellier im Juli 2026 die Verurteilung Namans zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Anstiftung zur Gewalt. Das Verwaltungsgericht hatte nicht über die Strafbarkeit der Äußerungen zu befinden. Es prüfte ausschließlich, ob das Innenministerium für die Ausweisung das rechtlich zulässige Verfahren gewählt hatte.

Der Fall beschäftigte bereits mehrere Gerichte. Im Februar 2025 hob das Verwaltungsgericht Melun eine gegen Naman erlassene Verpflichtung zur Ausreise auf. Wegen seiner besonderen aufenthaltsrechtlichen Lage könne er nicht auf diesem Weg abgeschoben werden, urteilte das Gericht. Erforderlich sei grundsätzlich ein ordentliches Ausweisungsverfahren, das eine Anhörung vor einer Ausweisungskommission einschließt.

Nach den im Verfahren bekannt gewordenen Angaben steht Naman derzeit unter einer Wohnsitzauflage. Ob das Innenministerium Rechtsmittel gegen das Pariser Urteil einlegt oder ein neues Ausweisungsverfahren beginnt, war am Freitagabend nicht bekannt. Vorerst bleibt die Eilausweisung aufgehoben; maßgeblich dafür waren die gesetzlichen Grenzen des vom Ministerium gewählten Verfahrens.

Quellen

  • Franceinfo
  • Verwaltungsgericht Paris
  • Verwaltungsgericht Melun
  • Le Parisien mit AFP

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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