Paris – 16.10.2026: Nach einer Serie von Online-Angriffen auf den Richter Youssef Badr hat die Pariser Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Cybermobbings aufgenommen. Der Magistrat arbeitet am Justizgericht von Bobigny, nordöstlich von Paris. Das Verfahren richtet sich zunächst gegen unbekannt. Es soll klären, von wem die beanstandeten Beiträge stammen und ob auch Personen strafrechtlich belangt werden können, die sie weiterverbreitet haben.
Die nationale Stelle zur Bekämpfung von Hass im Internet übermittelte der Staatsanwaltschaft nach deren Angaben eine Auswahl von Äußerungen, die diskriminierenden Charakter haben könnten. Mit der Untersuchung wurde das Zentralamt zur Bekämpfung von Hasskriminalität beauftragt. Dessen Ermittler sollen die Urheber identifizieren und die Inhalte rechtlich einordnen. Angaben zu möglichen Verdächtigen oder zu weiteren Maßnahmen lagen zunächst nicht vor.
Auslöser der jüngsten Angriffswelle war eine Ausgabe des rechtsradikalen Magazins Frontières. Das Heft widmete Badr einen ausführlichen Beitrag und warf ihm politische Voreingenommenheit vor. Der Richter wies diese Darstellung Medienberichten zufolge zurück. Kritik an Urteilen und am öffentlichen Auftreten eines Richters ist grundsätzlich zulässig. Persönliche Beleidigungen, rassistische Äußerungen, Drohungen oder systematische Nachstellungen im Netz können jedoch strafbar sein.
Badr ist erster stellvertretender Vizepräsident am Justizgericht von Bobigny und gehört dort einer Strafkammer an. Im Juni 2026 leitete er ein Verfahren gegen Erik Tegnèr, den Gründer von Frontières. Das Gericht verurteilte Tegnèr damals wegen der Veröffentlichung personenbezogener Daten von Anwälten zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 10.000 Euro.
Bereits nach diesem Urteil war Badr laut Medienberichten mit zahlreichen rassistischen Nachrichten und Drohungen konfrontiert worden. Die Leitung des Gerichts von Bobigny bezeichnete Umfang und Schärfe der Angriffe seinerzeit als außergewöhnlich. Vertreter der Justiz warnten vor Einschüchterungsversuchen gegen Richterinnen und Richter. Gerichtliche Entscheidungen müssten ohne persönlichen Druck getroffen werden können; die öffentliche Debatte dürfe nicht in gezielte Kampagnen gegen einzelne Amtsträger umschlagen.
Die neue Untersuchung konzentriert sich auf Äußerungen, die nach Erscheinen des aktuellen Frontières-Hefts verbreitet wurden. Welche davon den Tatbestand des Cybermobbings oder andere Straftatbestände erfüllen könnten, ist Gegenstand der Ermittlungen. Dafür müssen neben dem Inhalt auch Reichweite, Wiederholung und mögliches Zusammenwirken mehrerer Nutzer geprüft werden. Gegen wen sich das Verfahren nach einer Identifizierung der Urheber richten könnte, war am Freitagabend noch offen. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.
Quellen
- Franceinfo
- Agence France-Presse via Capitol
- Le Parisien
- Justice.fr
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).