Paris – 15.09.2026: Ein ehemaliger Betreuer der Pariser Grundschule Vigée-Lebrun ist wegen sexueller Übergriffe auf neun Kinder zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Vier Jahre setzte das Pariser Strafgericht zur Bewährung aus. Ein Jahr soll der 39-Jährige mit einer elektronischen Fußfessel außerhalb des Gefängnisses verbüßen.
Nach Angaben von Franceinfo ereigneten sich die Taten zwischen September 2022 und Januar 2024 in der schulischen Nachmittagsbetreuung. Die betroffenen Schülerinnen waren damals zwischen sechs und neun Jahre alt. Das Gericht sah die Vorwürfe als erwiesen an. Die Persönlichkeitsrechte der Kinder und ihrer Familien bleiben auch nach dem Urteil geschützt; ihre Namen werden nicht veröffentlicht.
Der Fall ist Teil einer breiteren Auseinandersetzung über Gewalt in der Pariser Nachmittagsbetreuung. Bei einer Anhörung im französischen Senat Anfang September war von 235 laufenden Strafverfahren zu Gewaltvorwürfen im schulischen und außerschulischen Umfeld die Rede. Sie betreffen den Angaben zufolge 184 Einrichtungen. Die Zahlen umfassen sehr unterschiedliche Anschuldigungen und Verfahrensstände. Aus einer Anzeige folgt weder eine Anklage noch eine Verurteilung; jeder Verdacht muss gesondert geprüft werden.
Die hohe Zahl der Verfahren hat den Druck auf die Pariser Stadtverwaltung erhöht. Im Zentrum der Kritik stehen die Auswahl und Ausbildung der Betreuungskräfte, die Aufsicht in den Einrichtungen sowie der Umgang mit Hinweisen von Kindern und Eltern. Die Nachmittagsbetreuung fällt organisatorisch nicht mit dem regulären Unterricht zusammen, findet für die Kinder jedoch in derselben vertrauten Umgebung statt. Das erschwert vielen Familien die Unterscheidung zwischen schulischer und kommunaler Verantwortung.
Die Stadt Paris eröffnete am 7. September eine eigene Fortbildungseinrichtung für Beschäftigte der Nachmittagsbetreuung. Dort sollen Betreuungskräfte unter anderem besser darauf vorbereitet werden, auffälliges Verhalten wahrzunehmen und zu melden. Die Maßnahme folgt auf eine Debatte darüber, ob Warnzeichen in der Vergangenheit ausreichend ernst genommen und Meldungen konsequent weitergeleitet wurden.
Das Urteil gegen den früheren Betreuer ist von den weiteren Ermittlungen zu trennen. Es betrifft konkrete Taten an der Vigée-Lebrun-Schule im 15. Arrondissement und schließt ein eigenes Strafverfahren ab. Über mögliche Rechtsmittel war am Dienstag zunächst nichts bekannt.
Für die betroffenen Familien bedeutet die Entscheidung eine gerichtliche Anerkennung der Taten, deren Beginn vier Jahre zurückliegt. Zugleich bleibt die Pariser Justiz mit einer großen Zahl offener Fälle befasst: Nach den in der Senatsanhörung genannten Angaben werden Gewaltvorwürfe aus insgesamt 184 Einrichtungen strafrechtlich geprüft.
Quellen
- Franceinfo
- TF1 Info
- Anadolu Agency
- Public Sénat
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).