Politik & Gesellschaft

Pariser Verwaltungsgericht weist Eilantrag von Xenia Fedorova gegen Ausweisung ab

Die frühere Leiterin von RT France ist mit einem Eilantrag gegen ihre Ausweisung und die damit verbundenen Auflagen gescheitert. Das Pariser Verwaltungsgericht sah keine außergewöhnliche Dringlichkeit; über die Rechtmäßigkeit der Verfügung ist damit noch…

Paris – 03.08.2026: Das Pariser Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag von Xenia Fedorova gegen ihre Ausweisung aus Frankreich zurückgewiesen. Die frühere Leiterin von RT France wollte erreichen, dass die Entscheidung der Behörden und die damit verbundenen Auflagen vorläufig ausgesetzt werden. Nach Auffassung des Gerichts hat sie jedoch nicht nachgewiesen, dass ein sofortiges Eingreifen der Justiz wegen außergewöhnlicher Dringlichkeit geboten wäre.

Fedorova unterliegt seit Mittwoch, dem 29. Juli, einer räumlichen Aufenthaltsbeschränkung. Nach den Angaben des Gerichts nannte sie keinen konkreten Anlass, aus dem sie den ihr zugewiesenen Bereich in Paris verlassen müsse. Eine entsprechende Genehmigung habe sie auch nicht bei der Pariser Polizeipräfektur beantragt. Die tägliche Meldepflicht bezeichnete sie demnach allgemein als belastend, ohne eine besondere persönliche oder berufliche Notlage darzulegen.

Die Richter befassten sich mit dem Antrag in einem beschleunigten Verfahren, dem sogenannten Référé-liberté. Dieser Rechtsbehelf ermöglicht kurzfristigen gerichtlichen Schutz, wenn eine Behörde eine grundlegende Freiheit schwerwiegend und offensichtlich rechtswidrig beeinträchtigt und zugleich besondere Eile besteht. Die Entscheidung vom Montag betrifft daher zunächst die Voraussetzungen für einen sofortigen richterlichen Eingriff. Sie enthält keine abschließende Bewertung der Frage, ob die Ausweisungsverfügung selbst rechtmäßig ist.

Die französischen Behörden hatten die Ausweisung am 29. Juli angeordnet. Berichten über die Verfügung zufolge begründeten sie die Maßnahme mit einer Gefährdung grundlegender Interessen des Staates und mit dem Vorwurf, Fedorova verbreite Desinformation. Die prorussische Kommentatorin trat nach dem Ende von RT France weiterhin in französischen Medien auf, darunter bei Medien des Bolloré-Konzerns. Zuvor war sie bereits in Deutschland von Einreisebeschränkungen betroffen.

Fedorova hatte die französische Niederlassung des russischen Staatssenders RT bis zur Einstellung ihres Sendebetriebs geleitet. Die Europäische Union untersagte im März 2022 nach dem großangelegten russischen Angriff auf die Ukraine die Verbreitung der staatlich kontrollierten russischen Sender RT und Sputnik. Begründet wurde der Schritt mit deren Rolle bei der Verbreitung von Propaganda und Desinformation über den Krieg.

Die Zurückweisung des Eilantrags lässt sowohl die Ausweisungsverfügung als auch die Aufenthalts- und Meldeauflagen vorerst bestehen. Fedorova kann die behördliche Entscheidung weiterhin in einem regulären Verfahren gerichtlich überprüfen lassen. Das Verwaltungsgericht stellte am Montag lediglich fest, dass ihre vorgetragenen Umstände die hohe Dringlichkeitsschwelle des beschleunigten Verfahrens nicht erreichten.

Quellen

  • Tribunal administratif de Paris
  • Le Monde

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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