Paris – 03.08.2026: Das Verwaltungsgericht Paris hat einen Eilantrag der russischen Medienkommentatorin Xenia Fedorova gegen ihre Ausweisung aus Frankreich und das Einfrieren ihrer Vermögenswerte abgewiesen. Die frühere Leiterin von RT France hatte den Eilrichter im Rahmen eines sogenannten Référé-liberté angerufen. Nach Angaben des Gerichts konnte sie die dafür erforderliche außergewöhnliche Dringlichkeit nicht darlegen.
Fedorova unterliegt seit Mittwoch, dem 29. Juli 2026, einer räumlich beschränkten Meldeauflage. Das Gericht verwies darauf, dass sie keinen konkreten Grund genannt habe, aus dem sie den Großraum Paris verlassen müsse. Zudem habe sie bei der Polizeipräfektur keine Reisegenehmigung beantragt. Auch die Pflicht, sich regelmäßig bei den Behörden zu melden, habe sie lediglich allgemein als Belastung bezeichnet, ohne deren praktische Folgen näher zu erläutern.
Der Beschluss betrifft nicht die materielle Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung. Das Référé-liberté dient im französischen Verwaltungsrecht dazu, bei besonderer Eilbedürftigkeit eine schwere und offensichtlich rechtswidrige Beeinträchtigung einer Grundfreiheit zu beenden. Der Eilrichter kann kurzfristig Sicherungsmaßnahmen anordnen, entscheidet damit aber nicht zwangsläufig über die zugrunde liegende Verfügung. Mit der Ablehnung ist folglich noch kein abschließendes Urteil über Fedorovas Ausweisung gefallen.
Die französischen Behörden begründen ihr Vorgehen mit einer Gefährdung grundlegender Staatsinteressen und der öffentlichen Ordnung. Fedorova war Generaldirektorin von RT France, dem französischen Ableger des russischen Staatssenders RT. Dessen Verbreitung wurde in der Europäischen Union im März 2022 nach dem russischen Großangriff auf die Ukraine untersagt. RT France stellte seinen Betrieb im Januar 2023 ein, nachdem die Konten der Gesellschaft im Zuge europäischer Sanktionen eingefroren worden waren.
Nach dem Ende des Senders trat Fedorova regelmäßig als Kommentatorin in Medien aus dem Umfeld des konservativen Unternehmers Vincent Bolloré auf, darunter CNews. Ihre Äußerungen zum russischen Krieg gegen die Ukraine lösten politische und diplomatische Kritik aus. Im Juni 2026 forderten Mitglieder des Europäischen Parlaments, sie wegen des Vorwurfs koordinierter Desinformation und Informationsmanipulation auf eine Sanktionsliste der EU zu setzen. Eine entsprechende europäische Sanktion wurde damals nicht beschlossen.
Das französische Verfahren ist davon rechtlich zu trennen. Es beruht auf einer nationalen Ausweisungsentscheidung und begleitenden Verwaltungsmaßnahmen. Gegen den Beschluss können weitere Rechtsmittel geprüft werden. Eine sofortige Aussetzung der Auflagen und der Ausweisung lehnte das Verwaltungsgericht am 3. August 2026 jedoch ab, weil Fedorova die besondere Dringlichkeit ihres Antrags nach Auffassung des Gerichts nicht hinreichend belegt hatte.
Quellen
- Franceinfo
- Conseil d'État
- Assemblée nationale
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).