Politik & Gesellschaft

Xenia Fedorova bleibt nach Ausweisungsverfügung im Ausland

Die frühere Leiterin von RT France will nach Angaben ihres Anwalts nur nach Frankreich zurückkehren, wenn die gegen sie erlassene Ausweisungsverfügung ausgesetzt oder aufgehoben wird. Zugleich haben die Behörden ihre Vermögenswerte für sechs Monate…

Paris – 03.08.2026: Die russische Medienkommentatorin Xenia Fedorova hält sich nach Angaben ihres Anwalts im Ausland auf. Nach Frankreich wolle sie erst zurückkehren, wenn die gegen sie erlassene Ausweisungsverfügung ausgesetzt oder aufgehoben werde. Fedorova war bis zur Einstellung des Sendebetriebs 2022 Präsidentin von RT France und trat zuletzt regelmäßig in Medien des Bolloré-Konzerns auf.

Der Fall hat binnen weniger Tage eine aufenthaltsrechtliche und eine finanzielle Dimension erhalten. Gegen Fedorova wurde eine Ausweisungsverfügung erlassen; Ende Juli ordneten die französischen Behörden zudem an, ihre Vermögenswerte für sechs Monate einzufrieren. Eine solche Maßnahme kann Konten, wirtschaftliche Ressourcen und Transaktionen erfassen, über die die betroffene Person verfügen könnte.

Die Ausweisung gehört zu den weitreichendsten Instrumenten des französischen Ausländerrechts. Sie setzt grundsätzlich voraus, dass das persönliche Verhalten eines Ausländers eine reale, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung eines grundlegenden gesellschaftlichen Interesses darstellt. Die Verwaltung muss dabei unter anderem die Dauer des Aufenthalts, familiäre Bindungen, die wirtschaftliche Situation und die Verbindung zum Herkunftsstaat berücksichtigen.

Fedorova verfügt nach früheren Berichten über einen langfristigen Aufenthaltstitel. Sie kam 2017 als Repräsentantin von RT France nach Frankreich und erhielt zunächst einen sogenannten Talentpass. Nach mehreren Verlängerungen wurde ihr 2024 eine langfristige EU-Aufenthaltskarte ausgestellt. Dieser Status schließt eine Ausweisung nicht aus, stellt jedoch höhere Anforderungen an deren Begründung und gerichtliche Überprüfung. Gegen die Verfügung kann Fedorova den Verwaltungsrechtsweg beschreiten; ihr derzeitiger Aufenthalt im Ausland nimmt ihr diese Möglichkeit grundsätzlich nicht.

RT France stellte seinen Betrieb im März 2022 ein, nachdem die Europäische Union die Verbreitung staatlich finanzierter russischer Medien infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eingeschränkt hatte. Fedorova blieb anschließend öffentlich präsent. Ihre Auftritte bei CNews, Beiträge für JDNews und die Sendung "Lumières orthodoxes" auf CNews und CStar hatten bereits im Frühjahr politische Kontroversen ausgelöst.

Frankreichs Außenminister Jean-Noël Barrot warf Fedorova im Mai vor, Narrative des Kremls zu verbreiten. Bei der Medienaufsicht Arcom gingen zudem Beschwerden über Äußerungen der Kommentatorin zu Lettland und zum Krieg in der Ukraine ein. Diese Vorgänge sind rechtlich von der Ausweisungsverfügung zu trennen. Ob die aufenthaltsrechtliche Maßnahme Bestand hat, entscheiden im Streitfall die zuständigen Verwaltungsgerichte.

Fedorovas Aufenthalt im Ausland verändert vor allem die praktische Lage. Ihr Anwalt erklärte die Ausweisungsverfügung zum zentralen Streitpunkt und knüpfte ihre Rückkehr ausdrücklich an deren Aussetzung oder Aufhebung. Das für sechs Monate angeordnete Einfrieren der Vermögenswerte bleibt davon unberührt, sofern es nicht von der zuständigen Stelle geändert oder gerichtlich aufgehoben wird.

Quellen

  • franceinfo
  • Légifrance
  • Public Sénat
  • Euronews

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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