Gesundheit

Parlament steht vor Verbot sozialer Netzwerke für unter 15-Jährige

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss sollen Nationalversammlung und Senat am 21. Juli über ein Zugangsverbot zu sozialen Netzwerken für Kinder unter 15 Jahren abstimmen. Die Umsetzung bis September bleibt technisch und europarechtlich anspruchsvoll.

Paris – 21.07.2026: Frankreichs Parlament steht vor der endgültigen Verabschiedung eines Gesetzes, das Minderjährigen unter 15 Jahren den Zugang zu sozialen Netzwerken untersagen soll. Nationalversammlung und Senat befassen sich am Dienstag mit dem Kompromiss ihres gemeinsamen Vermittlungsausschusses. Bei Zustimmung beider Kammern könnte Frankreich als erster europäischer Staat ein allgemeines gesetzliches Mindestalter von 15 Jahren für diese Dienste festschreiben.

Der Vermittlungsausschuss hatte sich am 20. Juli auf eine Fassung geeinigt, die dem weitergehenden Ansatz der Nationalversammlung nahekommt. Das Verbot soll grundsätzlich sämtliche sozialen Netzwerke erfassen, nicht nur eine behördlich festgelegte Gruppe besonders riskanter Plattformen. Eine im Senat zunächst vorgesehene Rolle der Medien- und Digitalaufsicht Arcom bei der Erstellung solcher Listen wurde aus dem Kompromiss gestrichen.

Die Vorlage geht auf die Abgeordnete Laure Miller zurück und war im Januar 2026 in erster Lesung von der Nationalversammlung, Ende März vom Senat verändert angenommen worden. Sie verbindet die Altersgrenze mit weiteren Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger. Dazu zählt ein Verbot von Mobiltelefonen an Gymnasien, nachdem entsprechende Regeln bereits für Grund- und Mittelschulen gelten. Die politische Begründung verweist insbesondere auf Schlafstörungen, Aufmerksamkeitsprobleme, Cybermobbing und die Verbreitung ungeeigneter Inhalte.

Präsident Emmanuel Macron drängt auf eine praktische Anwendung ab dem Schulbeginn im September 2026. In einer Erklärung vom 15. Juni stellte er zunächst darauf ab, neuen Konten von unter 15-Jährigen den Zugang zu verwehren; bereits bestehende Konten sollten später geschlossen werden. Der nun vorliegende parlamentarische Text formuliert jedoch ein umfassenderes Zugangsverbot. Zwischen dem gesetzlichen Anspruch und einer flächendeckenden Durchsetzung liegt daher noch erhebliche technische Arbeit.

Entscheidend wird eine belastbare Altersprüfung sein, ohne dass Plattformen unverhältnismäßig viele personenbezogene Daten sammeln. Frankreich verfügt bereits seit 2023 über Regeln zur digitalen Mündigkeit, deren praktische Wirksamkeit begrenzt blieb. Die großen, meist außerhalb Frankreichs ansässigen Plattformen müssten ihre Anmelde- und Kontrollverfahren anpassen. Auch die Frage, wie Umgehungen durch falsche Altersangaben oder ausländische Dienste verhindert werden können, ist bislang nicht abschließend beantwortet.

Hinzu kommt der europarechtliche Rahmen. Die Europäische Kommission beanstandete am 7. Juli Teile der ursprünglich notifizierten französischen Fassung, weil sie Kompetenzen der Arcom gegenüber Plattformen zu weit fasste und den einheitlichen Binnenmarkt berühren könnte. Die Einigung der parlamentarischen Vermittlung beseitigt gerade diese umstrittenen Aufsichtselemente. Das europäische Gesetz über digitale Dienste bleibt dennoch maßgeblich für Pflichten großer Plattformen und die Kooperation der nationalen Behörden.

Die Abstimmungen vom 21. Juli entscheiden somit zunächst über den politischen Grundsatz, nicht über die sofortige technische Realität. Selbst bei endgültiger Annahme folgen Verkündung, konkrete Vorgaben für Anbieter und eine rechtssichere Ausgestaltung der Alterskontrolle. Die Regierung kann den Beginn zum September anstreben; ob das Verbot dann bereits wirksam und einheitlich durchsetzbar sein wird, hängt von diesen noch offenen Schritten ab.

Quellen

  • Assemblee nationale: Gesetzgebungsdossier zum Schutz Minderjähriger vor Risiken sozialer Netzwerke
  • Senat: Gesetzgebungsdossier zum Schutz Minderjähriger vor Risiken sozialer Netzwerke
  • Public Senat: Einigung von Abgeordneten und Senatoren im Vermittlungsausschuss vom 20.07.2026
  • Europäische Kommission: Digital Services Act
  • Elysee-Präsidentschaft: Rede Emmanuel Macrons vom 15.06.2026

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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