Paris – 19.10.2026: Frédéric Péchenard, Vizepräsident der Region Île-de-France und früherer Generaldirektor der französischen Nationalpolizei, hat sich für einen zeitlich begrenzten Ausnahmezustand ausgesprochen. Der Politiker der Republikaner sagte am Montag dem Sender Franceinfo, ein solcher Beschluss würde deutlich machen, dass der Staat die Ausschreitungen am Rande der Proteste gegen die hohen Lebenshaltungskosten vom 17. Oktober ernst nehme.
Péchenard unterstützt damit einen Vorschlag des Vorsitzenden seiner Partei. Selbst eine auf wenige Tage begrenzte Anwendung des Ausnahmezustands hätte aus seiner Sicht eine politische Signalwirkung. Zugleich würde sie den Behörden zusätzliche Eingriffsmöglichkeiten verschaffen. Nach Angaben des Innenministeriums wurden im Zusammenhang mit den landesweiten Demonstrationen 2.397 Menschen festgenommen. Sieben Angehörige der Sicherheitskräfte erlitten demnach schwere Verletzungen. In mehreren Städten kam es zu Plünderungen, Brandstiftungen und Angriffen auf öffentliche Gebäude.
Die Regierung hat die Ausrufung des Ausnahmezustands bislang verworfen. Präsident Emmanuel Macron kündigte am 18. Oktober eine entschlossene strafrechtliche Verfolgung der Täter an und versprach Transparenz bei der Aufarbeitung des Polizeieinsatzes. Premierminister Sébastien Lecornu sollte am Montag eine interministerielle Krisenzelle leiten. Sie soll die Schäden an Geschäften und öffentlichem Eigentum erfassen und staatliche Hilfen koordinieren. Damit setzt die Regierung zunächst auf die regulären Instrumente von Polizei, Justiz und Verwaltung.
Die rechtlichen Hürden für den Ausnahmezustand sind im Gesetz vom 3. April 1955 festgelegt. Er kann bei einer unmittelbar drohenden Gefahr infolge schwerer Störungen der öffentlichen Ordnung oder im Fall einer öffentlichen Katastrophe verhängt werden. Der Beschluss erfolgt durch ein Dekret im Ministerrat und gilt zunächst für höchstens zwölf Tage. Jede Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus bedarf eines Gesetzes und damit der Zustimmung des Parlaments.
Das Gesetz erweitert die Befugnisse der Verwaltungsbehörden erheblich. Präfekten können den Personen- und Fahrzeugverkehr in bestimmten Gebieten und zu festgelegten Zeiten beschränken oder Aufenthaltsverbote anordnen. Der Innenminister kann Menschen unter gesetzlich definierten Voraussetzungen Aufenthaltsauflagen erteilen, wenn ihr Verhalten als Gefahr für Sicherheit und öffentliche Ordnung eingestuft wird. Weitere Maßnahmen, darunter administrative Durchsuchungen, benötigen eine ausdrückliche Grundlage im Dekret oder in einem Verlängerungsgesetz.
Der Vorstoß Péchenards eröffnet deshalb eine Debatte über Reichweite und Verhältnismäßigkeit staatlicher Reaktionen. Während die Republikaner zusätzliche Sonderbefugnisse verlangen, konzentriert sich der Élysée-Palast auf Strafverfolgung, Schadensaufnahme und Unterstützung der Betroffenen. Eine Ausrufung des Ausnahmezustands hat die Regierung bis Montag nicht angekündigt.
Quellen
- Franceinfo
- Le Monde
- Légifrance
- Associated Press
- RTL
- TF1 Info
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).