Politik & Gesellschaft

Polizeiaufsicht prüft zehn Einsätze bei Schülerprotesten

Nach Polizeieinsätzen bei den jüngsten Schülerprotesten führt die französische Aufsichtsbehörde IGPN zehn Untersuchungen. In zwei Fällen wurden Jugendliche schwer verletzt.

Paris – 06.10.2026: Die französische Polizeiaufsicht IGPN führt zehn Untersuchungen zu Einsätzen während der aktuellen Schülerproteste. Innenminister Laurent Nuñez teilte am Montag, dem 5. Oktober, mit, dass die Behörde mit den Fällen befasst sei. Geprüft werden Vorwürfe und Verletzungen im Zusammenhang mit Blockaden und Demonstrationen an mehreren Orten in Frankreich. Dass die IGPN ermittelt, bedeutet noch nicht, dass ein Fehlverhalten festgestellt wurde.

Zu den betroffenen Orten zählen nach den bisher bekannten Angaben Sevran und Saint-Denis im Département Seine-Saint-Denis, Saint-Ouen-l'Aumône und Argenteuil im Val-d'Oise sowie Tours und Lens. Die Vorgänge unterscheiden sich erheblich. In einigen Fällen geht es um den möglichen unangemessenen Einsatz von Zwangsmitteln, in anderen müssen der Ablauf, die Verantwortlichkeiten und die Folgen des Polizeieinsatzes erst rekonstruiert werden.

Die Inspection générale de la Police nationale ist die landesweit zuständige Kontrollbehörde der französischen Nationalpolizei. Sie untersucht Vorwürfe gegen Polizistinnen und Polizisten, übernimmt aber auch interne Prüfungen, Inspektionen und Audits. An ihrer Spitze steht seit Februar 2025 der Staatsanwalt Stéphane Hardouin. Die IGPN verfügt über eine nationale Ermittlungsabteilung und mehrere regionale Dienststellen, unter anderem in Paris, Lille, Lyon und Marseille.

Bei einem möglichen Straftatbestand kann die IGPN im Auftrag einer Staatsanwaltschaft oder eines Untersuchungsrichters ermitteln. Daneben führt sie Verwaltungsverfahren auf Veranlassung des Innenministeriums, der Generaldirektion der Nationalpolizei oder der Pariser Polizeipräfektur. Strafrechtliche und disziplinarische Prüfungen sind voneinander getrennt: Ein Strafverfahren kann vor Gericht führen, eine interne Untersuchung dienstrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.

Betroffene und Zeugen können Anzeige erstatten. Außerdem betreibt die IGPN ein Online-Meldeportal. Eine Mitteilung über dieses Portal ist jedoch weder eine Strafanzeige noch ein Notruf und ersetzt keine förmliche Beschwerde bei Polizei oder Justiz. Die eingehenden Hinweise werden zunächst bewertet und anschließend gegebenenfalls an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Besonders schwer wiegen zwei Fälle mit verletzten Jugendlichen. In Tours verlor ein 16-Jähriger nach einem Zwischenfall während einer Blockade die Sehkraft auf einem Auge; seine Familie erstattete Anzeige. In Lens wurde ein 15-Jähriger bei einer Explosion schwer an der Hand verletzt. Die Staatsanwaltschaft von Béthune erklärte am 5. Oktober, die genaue Ursache sei noch nicht abschließend geklärt.

Nuñez ließ zudem erklären, er sei bereit, vor den zuständigen Ausschüssen der Nationalversammlung oder des Senats zu den Einsatzvorgaben und den Bedingungen der Polizeieinsätze auszusagen. In den zehn Verfahren werden nun Aussagen, Bildaufnahmen, medizinische Unterlagen und Einsatzprotokolle ausgewertet.

Quellen

  • Franceinfo
  • Le Parisien und Agence France-Presse
  • Französische Nationalpolizei

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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