Metz – 06.10.2026: Nach der Festnahme einer Jugendlichen am Rande von Schülerprotesten in Metz hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet. Anlass ist ein Video, das sich in sozialen Netzwerken verbreitet hat. Darauf ist zu sehen, wie ein Polizist in Zivil die am Boden liegende Jugendliche festhält und sie offenbar an den Haaren und an der Brust berührt.
Die Staatsanwaltschaft von Metz bestätigte am Dienstag, 6. Oktober, dass sie die Generalinspektion der Nationalpolizei, kurz IGPN, mit der Untersuchung beauftragt habe. Die interne Kontrollbehörde soll den Ablauf der Festnahme klären. Gegenstand des Verfahrens ist der Verdacht auf einen sexuellen Übergriff gegen eine Minderjährige unter 15 Jahren. Ob eine Straftat vorliegt, steht bislang nicht fest.
Die Szene ereignete sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft am Montag, 5. Oktober, während einer Mobilisierung von Schülerinnen und Schülern. In mehreren französischen Städten kam es zu Blockaden und Demonstrationen. Das kurze Video aus Metz wurde anschließend vielfach geteilt und löste empörte Reaktionen aus.
Die Ermittlungen beschränken sich nicht auf das sichtbare Verhalten des Polizisten. Eine auf Cyberkriminalität spezialisierte Polizeieinheit soll die Aufnahme technisch untersuchen und deren Herkunft, Entstehungszeit und möglichen Bearbeitungen prüfen. Nach Informationen aus dem Umfeld des Verfahrens war zunächst nicht abschließend geklärt, wann und wo die Bilder aufgenommen worden waren.
Die gefilmte Sequenz zeigt zudem nur einen Ausschnitt des Einsatzes. Um den Zusammenhang zu rekonstruieren, müssen die Ermittler deshalb weitere Aufnahmen, Aussagen von Zeugen und die Unterlagen der eingesetzten Polizeikräfte auswerten. Zu klären ist insbesondere, wie es zur Festnahme kam, welche Anweisungen gegeben wurden und ob die Berührungen durch den Beamten einsatzbedingt waren oder strafrechtliche Grenzen überschritten.
Der Staatsanwalt von Metz, David Touvet, erklärte, das Verfahren solle feststellen, ob es bei dem Polizeieinsatz zu einem strafbaren Übergriff gekommen sei. Die Untersuchung dient damit sowohl dem Schutz der Jugendlichen als auch der rechtsstaatlich gebotenen Prüfung des Vorwurfs, ohne dem Ergebnis vorzugreifen.
Die IGPN untersucht mutmaßliches Fehlverhalten von Angehörigen der französischen Nationalpolizei, handelt bei strafrechtlichen Verfahren jedoch im Auftrag der zuständigen Justizbehörde. In Metz führt sie ihre Ermittlungen unter Leitung der Staatsanwaltschaft. Ein Ergebnis lag am Dienstagabend noch nicht vor. Zunächst sollen das Video technisch ausgewertet und die übrigen Beweismittel zusammengeführt werden.
Quellen
- Franceinfo
- TF1 Info
- L'Est Républicain
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).