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Aktuell · 07.07.2026 20:05

Prinz Harry und Elton John verlieren Prozess gegen Herausgeber des Daily Mail

Der High Court in London hat die Klage von Prinz Harry und sechs Mitklägern gegen Associated Newspapers Limited abgewiesen. Richter Nicklin sah keine ausreichenden Belege für rechtswidrige Beschaffungsmethoden.

London – 07.07.2026: Der High Court in London hat die Klage von Prinz Harry und sechs weiteren Prominenten gegen Associated Newspapers Limited (ANL), Verlegerin des Daily Mail und der Mail on Sunday, in vollem Umfang abgewiesen. In seinem schriftlichen Urteil kam Mr Justice Nicklin zu dem Schluss, die Kläger hätten nicht hinreichend belegt, dass strittige Berichte auf illegalen Recherchen beruhten.

Die Sammelklage umfasste Vorwürfe aus einem Zeitraum von mehr als drei Jahrzehnten. Neben Prinz Harry klagten unter anderem Sir Elton John, sein Ehemann David Furnish, die Schauspielerinnen Elizabeth Hurley und Sadie Frost, die Menschenrechtsaktivistin Baroness Doreen Lawrence sowie der frühere Abgeordnete Sir Simon Hughes. Sie warfen ANL unter anderem systematische Abhörmaßnahmen, unzulässige Abfragen persönlicher Daten und Täuschung beim Beschaffen sensibler Informationen vor und forderten Entschädigungen in Millionenhöhe.

Der Richter stellte fest, dass für mehrere beanstandete Veröffentlichungen nachvollziehbare legale Beschaffungswege existierten oder die Beweislage zu vage sei, um eine rechtswidrige Herkunft der Informationen zweifelsfrei zu belegen. Die Darlegungs- und Beweislast liege bei den Klägern; pauschale Behauptungen und Indizien reichten nicht, um den Nachweis für rechtswidrige Methoden zu führen. Damit scheiterte die Klage bereits an der Hürde der Substantiierung.

Für Prinz Harry bedeutet das Urteil eine deutliche Niederlage in seinem breiter angelegten Kampf gegen Praktiken des britischen Boulevardjournalismus. In anderen Verfahren gegen konkurrierende Verlagshäuser hatte er in der Vergangenheit Teilerfolge erzielt, in denen unrechtmäßige Methoden wie Telefon-Hacking festgestellt wurden. Der nun entschiedene Fall gegen ANL betraf jedoch andere Veröffentlichungen und Beweislagen, die der High Court nicht als ausreichend erachtete.

ANL begrüßte die Entscheidung und wertete sie als Bestätigung redaktioneller Standards. Vertreter der Kläger erklärten, sie prüften das Urteil und mögliche Rechtsmittel, nannten aber keine Fristen oder konkreten Schritte. Zu den Kostenauswirkungen des Verfahrens machten Gericht und Parteien zunächst keine Angaben; über die Verteilung wird nach britischem Zivilprozessrecht üblicherweise gesondert entschieden.

Der Fall hat über die prominenten Namen hinaus Signalwirkung für medienrechtliche Auseinandersetzungen in Großbritannien. Er unterstreicht die hohen Anforderungen an den Nachweis illegaler Recherchen, insbesondere wenn Vorwürfe viele Jahre zurückliegen. Gleichzeitig bleibt das Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsschutz und Pressefreiheit ein Dauerthema, bei dem Gerichte in Einzelfallabwägungen regelmäßig Grenzen ziehen. Für betroffene Medienhäuser und Kläger dürfte das Urteil den strategischen Fokus künftig noch stärker auf klar belegbare Einzelsachverhalte lenken.

Quellen

  • Franceinfo
  • Associated Press
  • ITV News
  • Al Jazeera
  • RTE

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