Paris – 15.09.2026: Vor einer Strafkammer in Paris hat am Dienstag der Prozess gegen Rémy Daillet und 14 Mitangeklagte begonnen. Das bis zum 9. Oktober angesetzte Verfahren betrifft einen weit verzweigten Komplex: mutmaßliche Pläne für einen politischen Umsturz, mögliche Gewaltvorhaben aus einem verschwörungsideologischen Milieu und die Entführung der damals achtjährigen Mia im April 2021.
Daillet war früher kommunalpolitisch im zentristischen Umfeld aktiv. Nach Überzeugung der Ermittler übernahm er später eine zentrale Rolle in einem Netzwerk, das die staatliche Ordnung gewaltsam destabilisieren wollte. Er muss sich unter anderem wegen des Vorwurfs verantworten, eine terroristische Vereinigung gebildet zu haben. Den übrigen Angeklagten legt die Justiz je nach ihrer mutmaßlichen Beteiligung weitere Straftaten zur Last. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.
Eine zentrale Rolle spielt die Entführung Mias. Mehrere Männer hatten das Mädchen in den Vogesen seiner Großmutter entzogen, bei der es aufgrund einer behördlichen Anordnung lebte. Wenige Tage später wurde das Kind in der Schweiz zusammen mit seiner Mutter gefunden. Die Ermittlungen führten in ein Umfeld, das staatliche Institutionen und Maßnahmen des Kinderschutzes mit unbelegten Verschwörungserzählungen als illegitime Eingriffe deutete.
Die Anklage wirft Daillet vor, an der Vorbereitung der Entführung beteiligt gewesen zu sein. Dabei geht es um Beihilfe zur Entziehung einer Minderjährigen durch einen Elternteil sowie um Beihilfe zur Freiheitsberaubung. Daillet hat die Anschuldigungen in der Vergangenheit bestritten. Im Prozess kann seine Verteidigung nun die Darstellung der Ermittler und die vorgelegten Beweise angreifen.
Verhandelt wird außerdem das sogenannte Projekt Azur. Unter diesem Namen untersuchten die Behörden mutmaßliche Überlegungen, öffentliche Einrichtungen und politische Ziele anzugreifen und einen Umsturz vorzubereiten. Ein Teil der in den Akten beschriebenen Vorhaben soll nicht über Nachrichten, Absprachen und mögliche Vorbereitungshandlungen hinausgekommen sein. Die Kammer muss deshalb für jeden Angeklagten gesondert klären, welche Pläne konkret bestanden und ob daraus eine strafrechtlich relevante Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung folgt.
Das Verfahren verbindet eine ausgeführte Tat mit Kontakten in einem überwiegend digitalen Milieu, in dem sich Behördenfeindlichkeit, Verschwörungserzählungen und politische Gewaltvorstellungen gegenseitig verstärkt haben sollen. Zugleich geht es um die unmittelbaren Folgen für ein Kind und seine Familie: Mia war mehrere Tage verschwunden, ehe sie in der Schweiz gefunden wurde.
Nach der Entführung wurden die Ermittlungen von Nancy an die Pariser Anti-Terror-Justiz übergeben. Im Verlauf der mehrwöchigen Verhandlung sollen Kontakte, Nachrichten und Organisationsstrukturen ausgewertet werden. Das Gericht muss daraus ableiten, ob ein strafbarer Zusammenschluss bestand und welche individuelle Verantwortung Daillet und die 14 Mitangeklagten trugen.
Quellen
- Franceinfo
- Le Parisien
- Le Monde
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).