Paris – 16.09.2026: Vor dem Pariser Strafgericht hat am Mittwoch der Prozess gegen Rachida Dati begonnen. Der früheren Justiz- und Kulturministerin wird vorgeworfen, während ihrer Zeit als Europaabgeordnete unzulässige Vorteile angenommen und im Gegenzug ihren politischen Einfluss angeboten zu haben. Die Verhandlung ist bis zum 28. September angesetzt. Mitangeklagt ist der frühere Renault-Nissan-Chef Carlos Ghosn.
Kern des Verfahrens sind 900.000 Euro, die Dati zwischen 2010 und 2012 von Renault-Nissan BV erhielt, einer niederländischen Tochtergesellschaft der damaligen Autoallianz. Grundlage war eine im Oktober 2009 mit Ghosn geschlossene Honorarvereinbarung. Dati gehörte von 2009 bis 2019 dem Europäischen Parlament an und arbeitete zugleich als Rechtsanwältin.
Nach Auffassung der Ermittlungsrichter könnten die Zahlungen nicht durch anwaltliche Leistungen im angegebenen Umfang gedeckt gewesen sein. Zeugen hätten keine konkreten Interventionen Datis zugunsten von Renault oder Nissan im Nahen Osten und in Nordafrika bestätigt. Die Anklage vermutet deshalb, dass der Konzern für einen möglichen Zugang zu europäischen Entscheidungsträgern zahlte.
Dati ist unter anderem wegen passiver Korruption und Einflussnahme sowie wegen Hehlerei im Zusammenhang mit Untreue und dem Missbrauch von Befugnissen angeklagt. Dabei handelt es sich um Vorwürfe; über ihre Schuld hat das Gericht noch nicht entschieden. Dati weist die Anschuldigungen zurück. Sie erklärt, Renault-Nissan als Anwältin in strategischen Fragen beraten, für den Konzern jedoch niemals im Europäischen Parlament Lobbyarbeit betrieben zu haben.
Der Prozess betrifft die rechtliche Grenze zwischen freier anwaltlicher Tätigkeit und der Unabhängigkeit eines gewählten Mandats. Ein Honorar für belegbare juristische Beratung wäre grundsätzlich zulässig. Strafbar könnte die Vereinbarung hingegen sein, falls sie nach Überzeugung des Gerichts eine verdeckte Vergütung für die Ausübung oder das Angebot politischen Einflusses darstellte. Dafür muss das Gericht Inhalt, Umfang und tatsächliche Ausführung des Beratungsauftrags bewerten.
Ghosn erscheint nicht vor Gericht. Der frühere Konzernchef, gegen den in Frankreich internationale Haftbefehle bestehen, lebt seit seiner Flucht aus Japan Ende 2019 im Libanon. Gegen ihn richten sich in dem Pariser Verfahren ebenfalls Vorwürfe der Korruption, Einflussnahme und Untreue sowie des Missbrauchs von Befugnissen.
Die Untersuchung begann 2019; Dati wurde im Juli 2021 formell beschuldigt. Ihre Verteidigung legte während der Ermittlungen mehrere Rechtsmittel und Beweisanträge ein. Nun muss das Gericht klären, ob die Honorarvereinbarung eine reguläre anwaltliche Beratung abbildete oder nach französischem Strafrecht als verdeckte Einflussvergütung zu werten ist.
Quellen
- Franceinfo
- Le Monde
- Agence France-Presse
- Parquet national financier am Tribunal de Paris
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).