Paris – 05.10.2026: Vor dem Pariser Schwurgericht beginnt an diesem Montag der Prozess gegen Rohan Rane. Die Justiz legt ihm sexuelle Erpressung, Folter und barbarische Handlungen zur Last. Das Verfahren betrifft nach den bislang veröffentlichten Angaben mehrere mutmaßlich Betroffene, darunter Minderjährige. Bis Freitag, 09.10.2026, soll sich Rane vor Berufsrichtern und Geschworenen verantworten.
Die Vorwürfe wiegen schwer. Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Welche Taten ihm tatsächlich nachgewiesen werden können, muss die Hauptverhandlung klären. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Bekannt wurde der Fall durch Hinweise auf Aktivitäten in digitalen Kommunikationsräumen, insbesondere auf der Plattform Discord. Nach Angaben von Kinderschutzorganisationen geht es um Gewalt, die über Online-Kontakte angebahnt oder begleitet worden sein soll. Gerade bei Minderjährigen können digitale Ansprache, psychischer Druck und sexualisierte Gewalt eine Lage schaffen, in der es für Betroffene besonders schwierig ist, sich jemandem anzuvertrauen oder Hilfe zu suchen.
ECPAT France, eine Organisation gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern, beteiligt sich als Nebenklägerin an dem Verfahren. Sie erklärte vor Prozessbeginn, der Fall betreffe besonders extreme Formen sexualisierter Gewalt gegen junge Menschen. Der französische Beratungsdienst 3018, der Kinder und Jugendliche bei digitaler Gewalt unterstützt, hatte zudem vor einer steigenden Zahl von Meldungen mit Bezug zu Discord gewarnt.
Das Pariser Schwurgericht ist für die Verhandlung schwerer Verbrechen zuständig. Dort vertritt die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage. Ob die gesamte Verhandlung öffentlich geführt wird oder einzelne Teile zum Schutz der Betroffenen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, entscheidet das Gericht nach den gesetzlichen Vorgaben. Bei minderjährigen oder zur Tatzeit minderjährigen Betroffenen genießen Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte besonderen Schutz.
Dem Verfahren ging im März 2025 ein Prozess vor dem Pariser Strafgericht für Verbrechen voraus. Nach Angaben von ECPAT wurden die Vorwürfe anschließend rechtlich neu bewertet und an das Schwurgericht verwiesen. Die veränderte Zuständigkeit ist keine Vorentscheidung über Schuld oder Strafmaß, sondern folgt der juristischen Einordnung der angeklagten Taten.
In der Hauptverhandlung werden nun die Anklage, die Aussagen der Beteiligten und weitere Beweismittel geprüft. Auch die Verteidigung erhält Gelegenheit, die Vorwürfe zu bestreiten und eigene Anträge zu stellen. Namen und persönliche Einzelheiten der mutmaßlich Betroffenen werden zu ihrem Schutz nicht veröffentlicht. Nach dem derzeitigen Terminplan soll das Urteil am Freitag, 09.10.2026, verkündet werden.
Quellen
- Franceinfo
- ECPAT France
- e-Enfance 3018
- Französisches Justizministerium
Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).