Politik & Gesellschaft

Rohan Rane steht in Paris unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor Gericht

Vor dem Pariser Schwurgericht hat der Prozess gegen Rohan Rane begonnen. Der 29-Jährige soll minderjährige Mädchen über eine Online-Gruppe zu sexualisierten Handlungen und Selbstverletzungen gezwungen haben.

Paris – 05.10.2026: Vor dem Pariser Schwurgericht hat am Montag der Prozess gegen den indischen Staatsbürger Rohan Rane begonnen. Der 29-Jährige muss sich wegen schwerer Gewalt- und Sexualdelikte verantworten, die er nach Auffassung der Anklage über das Internet organisiert haben soll. Das Gericht schloss Öffentlichkeit und Presse von der Verhandlung aus, um die betroffenen jungen Frauen zu schützen.

Nach Angaben von Franceinfo soll Rane zwischen 2019 und 2021 eine Online-Gruppe geleitet haben, in der Mädchen zu sexualisierten Handlungen und Selbstverletzungen gezwungen worden sein sollen. Die meisten mutmaßlich Betroffenen waren zu jener Zeit minderjährig. Die Anklage legt dem Beschuldigten zur Last, seine Stellung innerhalb der Gruppe genutzt zu haben, um Druck auf die jungen Teilnehmerinnen auszuüben.

Die Ermittlungen nahmen ihren Ausgang in den Vereinigten Staaten. Nach französischen Medienberichten informierte das Federal Bureau of Investigation die französischen Behörden 2021 über Hinweise auf ein Netzwerk, in dem Aufnahmen von Misshandlungen und sexualisierter Gewalt verbreitet worden sein sollen. Rane hielt sich damals in Antibes an der Mittelmeerküste auf. Daraufhin übernahm die französische Justiz den Fall und ermittelte mehrere Jahre lang.

Das Verfahren betrifft nach den bislang veröffentlichten Angaben zwölf mutmaßlich Geschädigte. Die vorgeworfenen Taten sollen überwiegend über digitale Kommunikationskanäle angebahnt oder gesteuert worden sein. Ihre Folgen blieben jedoch nicht auf Chatgruppen und Bildschirme beschränkt: Die Mädchen sollen dazu gebracht worden sein, Gewalt gegen sich selbst auszuüben. Der Ausschluss der Öffentlichkeit soll verhindern, dass persönliche Angaben oder Einzelheiten aus ihren Aussagen weiterverbreitet werden.

Franceinfo ordnet Rane einer radikalisierten, frauenfeindlichen Online-Szene zu. In dem von ihm mutmaßlich geleiteten Forum sollen zudem menschenverachtende Ideologien verbreitet worden sein. Gegenstand des Strafprozesses ist allerdings nicht die Szene als Ganzes, sondern die individuelle Verantwortung des Angeklagten. Ob und in welchem Umfang ihm einzelne Taten zugerechnet werden können, muss das Gericht anhand der Beweise klären.

Rane wird vor einem Schwurgericht angeklagt, das in Frankreich über besonders schwere Straftaten entscheidet. Er kann sich zu den einzelnen Vorwürfen äußern und wird anwaltlich vertreten. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Prozess ist nach den vorliegenden Angaben bis Freitag, den 9. Oktober 2026, angesetzt. Wegen des Ausschlusses der Öffentlichkeit werden weder die Aussagen der Betroffenen noch Einzelheiten der Beweisaufnahme unmittelbar zugänglich sein. Am Ende des Verfahrens entscheidet das Gericht darüber, ob es die Anklagevorwürfe als erwiesen ansieht.

Quellen

  • Franceinfo, Bericht vom 5. Oktober 2026
  • Pariser Justizbehörden, Sitzungsplan für Oktober 2026

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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