Politik & Gesellschaft

Rachida Dati soll vor ihrem Prozess in die Magistratur zurückkehren

Das französische Justizministerium will Rachida Dati eine Stelle in seiner Zentralverwaltung zuweisen. Am 16. September beginnt in Paris ihr Prozess wegen Korruptionsvorwürfen.

Paris – 04.09.2026: Kurz vor Beginn ihres Strafprozesses soll Rachida Dati wieder eine Stelle in der französischen Magistratur erhalten. Das Justizministerium bestätigte am Freitag auf Anfrage von franceinfo, dass ihr im regulären transparenten Besetzungsverfahren für Richter- und Staatsanwaltsstellen zeitnah eine Verwendung zugewiesen werde. Nach einem Bericht von Le Monde geht es um einen Posten als Erste Staatsanwältin in der Zentralverwaltung des Ministeriums.

Die Personalie führt zwei Stränge in Datis Laufbahn zusammen: ihre politische Karriere und ihre Ausbildung als Magistratin. Die heutige Kulturministerin absolvierte die Nationale Hochschule für die Justiz und arbeitete 2001 und 2002 als Staatsanwältin in Évry. Anschließend wechselte sie in Ministerkabinette und in die Politik. Von 2007 bis 2009 leitete sie selbst das Justizministerium.

Mit der geplanten Zuweisung ist kein Einsatz in einem Gerichtssaal verbunden. Die Zentralverwaltung des Ministeriums befasst sich unter anderem mit Organisation, Personal und der Vorbereitung administrativer Entscheidungen. Für die Besetzung entsprechender Stellen gelten festgelegte dienstrechtliche Verfahren. Nach den vorliegenden Angaben war Dati zunächst ohne konkrete Verwendung wieder in die Magistratur eingegliedert worden. Der jetzige Vorschlag soll ihr eine bestimmte Aufgabe zuweisen.

Brisant ist der Zeitpunkt: Vom 16. bis zum 28. September 2026 soll sich Dati vor dem Pariser Strafgericht verantworten. Die Anklage umfasst nach Angaben des Gerichts unter anderem passive Korruption und passive Einflussnahme sowie Hehlerei im Zusammenhang mit mutmaßlichem Missbrauch von Befugnissen und Vertrauen. Die Überweisung an das Strafgericht war im Juli 2025 angeordnet worden.

Die Vorwürfe betreffen Beratungsleistungen für eine Tochtergesellschaft des Autokonzerns Renault-Nissan, dessen damaliger Chef Carlos Ghosn war. Datis Verteidigung weist die Anschuldigungen zurück und legte im Verlauf des Verfahrens Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen ein. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Dienstrechtliche Wiedereingliederung und Strafverfahren sind voneinander getrennt. Die Rückkehr in den öffentlichen Dienst folgt den für Angehörige der Magistratur geltenden Regeln; sie sagt nichts über die Bewertung der Anklage aus. Mit seinem Hinweis auf das übliche transparente Verfahren reagierte das Ministerium zugleich auf die politische Empfindlichkeit einer Stellenzuweisung unmittelbar vor Prozessbeginn.

Noch ist nicht mitgeteilt worden, wann Dati die vorgeschlagene Stelle antreten könnte und welche Aufgaben damit im Einzelnen verbunden wären. Zunächst beginnt am 16. September die öffentliche Hauptverhandlung vor dem Tribunal correctionnel de Paris. Für das Verfahren sind zwölf Tage angesetzt.

Quellen

  • Franceinfo
  • Französisches Justizministerium
  • Le Monde
  • Tribunal judiciaire de Paris
  • Französische Regierung

Artikel mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt (Transparenzhinweis im Sinne von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act).

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